CDU-Innenstaatssekretär Krings: „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig

Endlich kommt Bewegung in die Debatte: Nach den vielen eindeutigen juristischen Gutachten kritisiert endlich auch ein CDU-Bundestagsabgeordneter öffentlich den unsinnigen Plan der Großen Koalition, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen.

Am Rande der Jugend- und Familienministerkonferenz in Weimar sprach sich der Innenstaatssekretär und Bundestagsabgeordnete Günter Krings (CDU) gegenüber der „Rheinischen Post“ gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz auf. Krings sagte in Übereinstimmung mit allen juristischen Gutachten zu dieser Frage: „Kinder sind bereits heute wie alle Menschen und alle Altersgruppen umfassend im Grundgesetz geschützt.“ Wenn dieser Schutz in der Praxis nicht umgesetzt würde, sei dies kein Fehler des Grundgesetzes.

Der Abgeordnete fügte treffend hinzu: „Wer ein zusätzliches umfassendes Grundrecht nur für Kinder einführen will, wird bald auch mit entsprechenden Forderungen für Senioren und andere Gruppen konfrontiert werden.“

In den vergangenen Tagen hatten sich zudem der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Paul Kirchhof und der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, gegen eine Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz ausgesprochen.

Diesen kritischen Stimmen müssen weitere folgen, vor allem aus dem Bundestag. Die zahlreichen Stellungnahmen renommierter Rechtswissenschaftler zeigen eindeutig, dass eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz nicht nur unnötig, sondern für die Struktur des Grundgesetzes, das Elternrecht und die Einheit der Familie sogar gefährlich wäre.

Die Bürger müssen jetzt ihre lokalen Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen. Dafür haben wir die wichtigsten Argumente zusammengefasst, einen Flyer veröffentlicht und einen Leitfaden für das Gespräch mit dem Abgeordneten erstellt.