Eltern sollten im Unterricht zur „sexuellen Vielfalt“ ihrer Kinder hospitieren

Foto: Wolfgang Franz/flickr.com/CC BY-NC 2.0

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der schulischen Sexualerziehung insbesondere in Bezug auf die Implementierung von Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Schule empfiehlt der  Verein „Verantwortung für die Familie“ den Eltern sich über »Ziele, Inhalte und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig« zu informieren und ggf. dem Unterricht beizuwohnen.

Aus dem aktuellen Newsletter von „Verantwortung für die Familie“: “Die durch politische Kräfte in schulische Bildungspläne eingebrachten Papiere zur sog. „sexuellen Vielfalt“ sind keine Bildungspläne, sondern Anleitungen zur Indoktrination von Kindern und Jugendlichen, die sich allein nicht wehren können, durch das System Schule. In einem Entwicklungsabschnitt, in dem die eigene Sexualität sich erst im Aufbau befindet, ist ein Querschnittsunterricht zur sexuellen Vielfalt kontraproduktiv und destruktiv. Eine Hinführung zu einem nicht heterosexuellen Lebenskonzept durch ein Aufzeigen angeblicher Nachteile oder durch Fragen, z.B. „Wann und warum hast du dich entschlossen, heterosexuell zu sein?“ (S.20), wie dies im Zusammenhang der LSBTTI-Initiative offensichtlich gefordert wird, ist nicht hinnehmbar, weder per schulischem Lehrplan, noch durch andere Initiativen. Will eine Minderheit ihre Grundsätze jedoch der Mehrheit aufpfropfen, stellt sie sich damit selbst ins Aus. Sie erweist sich als gewalttätig und  missbrauchend (zit.n. Albert Wunsch). Links zu den inhaltlichen Darstellungen – ministeriell gefördert – finden Sie hier und hier.

Sofern Eltern ihre Kinder dieser sexuellen Indoktrination jedoch nicht aussetzen wollen, sollten sie die Möglichkeiten der Schulgesetze nutzen: In den – in jedem Bundesland etwas verschiedenen – Schulgesetzen heißt es z.B. im SchulG M-V: „Die Schule achtet das natürliche und zugleich verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Sie strebt die Mitwirkung dieser an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unter anderem im Rahmen einer Erziehungsvereinbarung an.“ Also können Sie mitwirken! Eltern haben auch ein Informations- und Auskunftsrecht: „Klassenelternschaften und Schulelternrat sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitung und Lehrkräfte haben ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Insbesondere sind die Erziehungsberechtigten über Ziele, Inhalte und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten, damit die Erziehung im Elternhaus und die Erziehung in der Schule sich so weit wie möglich ergänzen. Die Sexualerziehung […] soll die Schülerinnen und Schüler mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut machen, ihr Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, entwickeln und ihr Verantwortungsbewusstsein stärken. Dabei sind ihr Persönlichkeitsrecht und das Erziehungsrecht der Eltern zu achten.“ Es empfiehlt sich daher, die Elternvertreter zu veranlassen, dass sie die entsprechenden Wünsche der Eltern nachhaltig vertreten, auch im Stadt-, Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundeselternrat (BER)!”

Quelle: www.vfa-ev.de/