Bayern bald auch sexuell vielfältig?

Eine vergleichende Analyse zu den Entwürfen der neuen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayrischen Schulen

Gastbeitrag von Birgit Kelle

In Bayern sollen neue Richtlinien zur Sexualkunde eingeführt werden, die Entwürfe sind noch nicht veröffentlicht, ein Blick darauf lohnt selbstverständlich trotzdem. Angesichts dessen, was im Bildungsplan Baden-Württemberg alles auftauchte, um das Thema Sexualität an alle Schüler zu bringen, stellt sich nämlich nicht nur für bayrische Eltern die Frage: Legt Bayern jetzt ohne Not nach, oder ist der neue Entwurf auch für die publizistisch viel gescholtenen Eltern akzeptabel, die ihr Erziehungsrecht gerne selbst wahrnehmen und sich in den Schulen eine behutsame und altersgerechte Sexualaufklärung wünschen?

Klammheimlich geht nicht mehr

Lobbyarbeit für mehr sexuelle Vielfalt im Unterricht, Gender-Pädagogik schon für Kindergartenkinder und Praxishandbücher, die einem als Erwachsenen die Nackenhaare aufstellen haben dafür gesorgt, dass es bundesweit nicht mehr so einfach ist, klammheimlich Bildungspläne gerade in dem sensiblen Bereich der Sexualpädagogik zu verändern oder neue Richtlinien zu verabschieden. Als einst in Berlin oder Nordrhein-Westfalen das Thema „sexuelle Vielfalt“ in die Bildungspläne implementiert wurde, nahm nahezu niemand öffentlich davon Notiz. Die Medien berichteten nur sporadisch oder bei besonderen Aufregern wie etwa der Meldung, Berlin führe das Schulfach „schwul“ ein. Oder als man in den Berliner Schul-Materialien das Pantomime-Spiel entdeckte, wo Pubertierende im Klassenverband Dinge wie „zu früh kommen“ oder „Darkroom“ vorspielen sollten. Während das früher noch in der Kategorie „Sehen Se, ditt is Berlin“ abgehakt wurde, schließlich war das ja nur relevant für Schüler in Berlin, sind Eltern heute bundesweit sofort in Alarmstimmung. Was in anderen Bundesländern eingeführt wird, hat schließlich nicht selten Modellcharakter und droht auf kurz oder lang auch im eigenen Bundesland. Niedersachsen hat sich beispielsweise die Projekte aus Nordrhein-Westfalen zum Vorbild genommen und deren „SchLau“ Programm an Schulen eingeführt. In Schleswig-Holstein musste die Landesregierung ihre Material-Entwürfe zur sexuellen Vielfalt für Grundschüler gar zurückziehen, nachdem einschlägige Lobbygruppen beauftragt worden waren und pädagogisch völlig Untaugliches und wieder mal Haarsträubendes zustande kam.
In neuerer Zeit fielen immer nur Rot und/oder Grün geführte Bundesländer damit auf, dass sie Akzeptanz sexueller Vielfalt an den Schulen oder gar Aktionspläne für ganze Bundesländer forcierten, um die gesamte Landesbevölkerung Schritt für Schritt auf eine eingeforderte Akzeptanz sexueller Vielfalt und die neue Gender-Agenda einzuschwören. In Bayern ist die Situation nun insofern anders, weil die Änderungen mit der CSU durch eine konservative Partei vorgenommen werden, also ohne Not oder Druck durch Rot-Grün, wie überall sonst.

Richtlinien an neue Zeiten angepasst

Das Bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sah eine Neufassung für nötig, da die bislang gültigen Richtlinien noch aus dem Jahr 2002 stammen. Seither ist auch in München viel Wasser die Isar runter geflossen und deswegen formuliert man drei Themen, die man zeitgemäß einbinden wollte:
Zum einen wollte man das Kapitel „Prävention von sexuellem Missbrauch“ aktualisieren. Des Weiteren will man der medialen „Omnipräsenz und Zugänglichkeit“ des Themas Sexualität für Kinder und Jugendliche gerecht werden und – natürlich – auch in Bayern soll fortan das Thema „sexuelle Orientierung“ und „sexuelle Identität angemessen“ verankert werden.
Die aktuelle Fassung des Entwurfs soll laut Auskunft des Ministeriums noch in diesem Schuljahr veröffentlicht werden und auch bereits mit dem Landesschulbeirat abgestimmt sein.
Im Landesschulbeirat sitzen diverse Interessensvertreter wie einerseits verschiedene Elternverbände, Elternvertretungen, Lehrervertretungen, Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, aber darüber hinaus auch diverse Gesandte aus Wirtschaft, Verwaltung, Handwerksverbände, Gewerkschaften, der Beamtenbund und selbst das Museumspädagogische Zentrum und eine Mitarbeiterin der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Es ist nicht öffentlich bekannt, ob und inwieweit Vertreter des Landesschulbeirates Einwände gegen die neuen Entwürfe geäußert haben oder überhaupt hatten. Leitlinien wie diese werden in Ministerien hausintern erstellt und nicht in einem Parlament, sie werden dem Parlament höchstens zur Kenntnis gereicht.
Derzeit existieren drei Fassungen, die sich schön vergleichen lassen und zumindest erahnen lassen, welche Einwände es gegeben haben muss, und in welche Richtung korrigiert wurde. Die aktuelle gültige Fassung aus dem Jahr 2002, der 1. Entwurf der neuen Leitlinien vom 15. Oktober 2015 und der aktuellste Entwurf, den man nun veröffentlichen will aus dem Frühjahr 2016.

Die derzeit gültige Fassung aus 2002

Die Fassung aus dem Jahr 2002 spricht in ihren Grundsätzen von Familien- und Sexualerziehung als „gemeinsamer“ Aufgabe von Elternhaus und Schule. Man will die festgelegten Wertentscheidungen und Bildungsziele unter „Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen“ vermitteln. Während sich heute Toleranz gerade in Bildungsplänen immer an die Lehrer und Schüler als Handlungsauftrag und Bildungsziel wendet, ist hier Toleranz noch als Selbstverpflichtung der Schule formuliert, unterschiedliche Wertvorstellungen auch im Unterricht zu gewährleisten und anzuerkennen. Eine „enge und sinnvolle“ Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule wird angestrebt.
In den Aufgaben und Zielen dieses Unterrichts wird festgelegt, dass der „seelische und körperliche Reifungsprozess“ der Kinder und Jugendlichen unterstützt werden soll. Dazu gibt es ein klares Bekenntnis zu Ehe und Familie. Wörtlich steht dort „Einstellungen, die zur Entwicklung einer verantwortlichen Partnerschaft in einer künftigen Ehe und Familie erforderlich sind“, sollten vermittelt werden. Und dann legt man gar noch mal nach. Dieser Unterricht habe die Aufgabe, die Bedeutung von Ehe und Familie für die Entfaltung der Persönlichkeit, die Dauerhaftigkeit menschlicher Beziehungen und den Fortbestand persönlicher und staatlicher Gemeinschaft herauszustellen.
Angesichts heutiger Kämpfe und Krämpfe um die Frage, was ist Familie und gibt es ein Favoritenmodell, das wir Jugendlichen ans Herz legen wollen, spricht die jetzt gültige Richtlinie jedenfalls Klartext pro Ehe und Familie und Kindern. Den Freunden wertfreier, neutraler und sexuell vielfältiger Unterrichtsgestaltung dürfte es final den Magen umdrehen beim Punkt 1.3.1, wo noch einmal für die Volksschulen betont wird, dass nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse erzogen und unterrichtet werden soll. Das wird noch konkretisiert, wenn es heißt, „die religiösen Empfindungen“, die Persönlichkeitsrechte und der „schutzwürdige Intimbereich“ von Schülern, Eltern und Lehrern seien zu achten. Die jetzigen Richtlinien enthalten auch eine Zeitangabe, wie umfangreich das Ganze werden soll, die Empfehlung lautet 3 bis maximal 10 Unterrichtsstunden in den jeweiligen Jahrgangsstufen.

Elterninfo ausführlich und verpflichtend

Die Vorbereitung der Eltern auf den Unterricht wird ausgiebig beschrieben. Audiovisuelle Unterrichtshilfen, also Videos und DVDs müssen bis einschließlich Klasse 6 vorher auf einem Elternabend vorgestellt werden, damit Eltern sie begutachten können. Erst danach wird festgelegt, ob es im Unterricht Verwendung findet. Zwischen Elternabend und tatsächlich einsetzendem Unterricht müssen etliche Wochen liegen, damit die Eltern die Gelegenheit haben, selbst vorher mit ihren Kindern über das Thema zu reden. Damit nimmt man ernst, was eingangs in den Grundsätzen stand, dass man Eltern nicht als Feinde sondern als Kooperationspartner betrachtet auf deren Befindlichkeiten man Rücksicht nehmen muss.

Schwerpunkt in Biologie und Religion

Auch in der aktuellen Fassung wird Familien- und Sexualerziehung nicht auf ein einiges Schulfach reduziert, sondern in verschiedenen Fächer integriert. Diese sind gezielt aufgelistet, in welchem Fach was geleistet werden soll: Biologie, in erster Linie für humanbiologische Sachverhalte. Religion und Ethik für die Wertevermittlung (!). Die Fächer Deutsch, Sozialkunde, Sozialarbeit und Erziehungskunde sollen nur noch ergänzend wirken und sind auch nur je nach Schulform überhaupt vorhanden. Die Pläne sind außerdem aufgeteilt nach Schulformen (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) während die neuen Versionen nur noch im Alter unterscheiden und für alle Schulformen inklusive Grundschule nur noch eine Richtlinie existiert.
Bei der Umsetzung wacht der jeweilige Schulleiter auf Einhaltung der Richtlinien, die Lehrer einer Jahrgangsstufe müssen sich absprechen und auch alle am Infoabend für die Eltern zur Verfügung stehen. Außerdem wird explizit festgehalten, dass es keinerlei mündliche oder schriftliche Leistungsnachweise oder Fragebogenaktionen über das sexuelle Verhalten der Schüler geben darf und zwar in keiner Schulform.

Grundschule sehr zurückhaltend

Im Folgenden wird dann unterschieden zwischen verschiedenen Schularten. In der Grundschule wird noch explizit ohne detaillierte anatomisch-physiologische Einzelheiten über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Geschlechter geredet. Mutterschaft und Vaterschaft und die Tätigkeiten in der Familie besprochen. Auch das Thema Prävention von sexuellem Missbrauch wird bereits gestreift in der Form, dass Selbstbewusstsein gestärkt und unangenehme Berührungen abgelehnt werden können. Auch für Klasse 3 und 4 taucht das Thema Sexualität quasi noch nicht einmal auf. Der Unterricht beschränkt sich auf weibliches und männliches Verhalten, die Sensibilisierung für geschlechtsspezifisches Rollenverhalten und das Thema Gleichberechtigung und die Vermittlung der Geschlechtsmerkmale von Jungen und Mädchen. Nicht einmal das Wort „Fortpflanzung“ ist zu finden. Das Thema Liebe, Freundschaft, Kameradschaft, Ehe und Familie wird unter dem Aspekt „Zeichen der Zuneigung“ angesprochen. Explizit wird niedergeschrieben, dass die Kinder weder schriftlich noch bildlich irgendwelche Inhalte dieses Unterrichts darstellen müssen. Insgesamt ist der Grundschulbereich damit weitgehend frei vom Thema Sexualität und der Unterricht beschränkt sich auf die unterschiedlichen Geschlechtsmerkmale von Männern und Frauen, Verhaltensunterschiede und Freundschaft. Ab Klasse 5 wird dann zwischen den Schulformen unterschieden.

Hauptschule

Als Ziel wird festgelegt, „Hilfe zur Integration der Sexualität in die Persönlichkeitsentwicklung. Erst ab Klasse 5 und 6 wird hier die Entstehung menschlichen Lebens von Befruchtung bis Geburt unterrichtet, auch die Achtung vor ungeborenem Leben und „Rücksichtnahme“ auf werdende Mütter soll vermittelt werden.
In Klasse 7 und 8 stehen die Themen Freundschaft zwischen „Buben und Mädchen“, entwicklungsbedingte Krisen in der Pubertät aber auch die Problematik früher Sexualbetätigung und früher Dauerbindung junger Menschen auf dem Plan. Das Ganze soll auf Basis des christlichen Bekenntnisses und seinen sittlichen Normen geschehen. Klar ist jedenfalls die Richtung: Zurückhaltend und nicht animierend. Früher Sex wird nicht anempfohlen, es wird gar davor gewarnt. Wir sprechen hier von Jugendlichen im Alter von 13 bis 14 Jahren.
Erst ab Klasse 9 und 10 geht es konkreter um die Themen der Sexualität. Auch hier wird die Bedeutung sittlicher und religiöser Grundhaltung für die Reifung des Einzelnen und für partnerschaftliches Verhalten noch einmal erwähnt. Die Themenpalette reicht von Fragen der Partnerwahl, sozialen- und rechtlichen Fragen rund um Ehe, Familie und Mutterschutz, Strafrechtliche Konsequenzen bei sexuellen Vergehen, persönliche und soziale Aspekte von Homosexualität bis hin zur Problematik der Prostitution, Gefahren der Kommerzialisierung von Sexualität, die kritische Beurteilung der Massenmedien in Bezug auf menschliches Sexualverhalten bis gar zum Thema Erbkrankheiten und genetische Familienberatung. Der Schutz des ungeborenen Lebens wird auch hier noch einmal aufgegriffen und erweitert um Informationen, wo Schwangere, Familien, Mütter und Kinder Hilfe erhalten.
Damit sind sowohl die Themen Homosexualität als auch der Themenkomplex mediale Beeinflussung und kritischer Blick auf sexualisierte Darstellungen in Ton, Bild und Presse jetzt schon enthalten. Beides zur Erinnerung Begründungen, weswegen eine Modernisierung dieser Richtlinien nötig sei. In den Richtlinien der Realschule sind nahezu analog die gleichen Inhalte aufgelistet. In Klasse 9 und 10 werden lediglich die Themenkomplexe „Die Situation von Mann und Frau in der heutigen Welt“, also ein eher soziologischer Ansatz und „Psychologische, verhaltensbiologische und soziale Grundlangen menschlicher Sexualität“ mit aufgelistet.

Gymnasium

Im Gymnasium bleibt es ebenfalls im Wesentlichen nahezu wortgleich im Vergleich zu Haupt- und Realschule. Manche sprachlichen Spitzfindigkeiten sind bei genauerer Betrachtung dann eher humoresque. Fragt man sich doch, ob die Erlebniswelt von Haupt-, Realschülern einerseits und Gymnasialschülern anderseits, sich in der Pubertät tatsächlich so stark unterschiedet, dass die einen über „Freundschaft zwischen Buben und Mädchen“, die anderen wiederum über „Probleme junger Menschen“ reden sollen. Die sittliche und religiöse Grundhaltung wird auch hier eingefordert. Ab Klasse 9 und dann durchgehend bis Klasse 13 geht es dann sowohl soziologisch, als auch theologisch und in der christlichen Anthropologie in die Tiefe auf dem Gymnasium. Elternschaft wird als „verpflichtender Auftrag zur Partnerschaft“ unterrichtet, menschliches Sexualverhalten aus christlicher aber auch verhaltensbiologischer Sicht betrachtet. Ansonsten ist es oft sprachlich leicht anders formuliert, aber inhaltlich ebenfalls identisch mit den anderen Schulformen, wie bereits erwähnt. Ausnahme bildet der Themenkomplex der „biologischen Manipulation des Menschen (Eugenik, künstliche Befruchtung) und auch eine deutliche Vertiefung im biologischen Bereich hinsichtlich hormoneller Aspekte und auch die Frage gestörter geschlechtlicher Entwicklung, Geschlechtskrankheiten und die Ursachen für all dies, diese Themen sind nur für die Oberstufe am Gymnasium vorgesehen.
Berufsschulen und Berufsfachschulen, an denen ab Klasse 10 unterrichtet wird, haben eine nicht so ausführliche Auflistung, aber eine auffällige Schwertpunktsetzung zum Thema Ehe, Verantwortungsbewusstsein und Gelingen von Ehe und Familie, die es bei allen anderen Schulformen so intensiv nicht gibt. Was nur für Berufsschüler notiert wird ist beispielsweise: „Ehe als verfassungsrechtlich geschützte Lebensgemeinschaft und in dem Zusammenhang die „Pflichten von Mann und Frau“. Das Thema Ehelosigkeit. „Von der Norm abweichendes Sexualverhalten“. „Die harmonische und die gefährdete Ehe“ im Vergleich, die Ursachen für Ehekonflikte inklusive Lösungshilfen. Ehewidriges Verhalten, Scheidung und Scheidungsfolgen. Das nichteheliche Kind und ebenfalls einzigartig in der Berufsschule die Bedeutung „mütterlicher und väterlicher Liebe für die Entwicklung des Kindes“ als auch die „Folgen fehlender Zuwendung“.

Politische Sprengkraft

Auch hier sei die Frage erlaubt, warum Berufsschüler in Klasse 10 bis 13 andere Schwerpunkte bekommen als Gymnasiasten und warum dieser Themenkomplex für das Gymnasium bislang nicht relevant erschien. Politische Sprengkraft besitzen diese Formulierungen jedenfalls allemal. Allein der Hinweis, das Väter wichtig sind, die Benennung von Sexualität, die von „Normen“ abweicht, Scheidungsfolgen als Problem und gar die Formulierung der „Pflichten von Mann und Frau“ in einer Ehe dürfte sowohl feministische Vertreterinnen als auch die Freunde sexuell vielfältiger Bildungspläne in Alarmstimmung versetzen.
Die Richtlinien enthalten in Punkt 4 Hinweise, in welchen Fächern inhaltlich was unterrichtet werden soll, gleichzeitig wird klar benannt, dass es gezielte Fächer sind und nicht alle Fächer zur Sexualerziehung etwas beitragen können. Ein fächerübergreifender Ansatz, wie etwa ursprünglich in Baden-Württemberg in den neuen Bildungsplänen angedacht, wäre damit unmöglich.

Biologie statt Gender

Hauptauftrag liegt im Fach Biologie, explizit wird formuliert, es sollen die „biologischen Gegebenheiten, die die Eigenart von Mann und Frau begründen“ dort vermittelt werden. Auch das in modernen Gender-Zeiten ein politischer Sprengsatz, wird doch in den Gender-Theorien eine biologische Begründung für unterschiedliches Verhalten von Mann und Frau negiert. Betont wird zudem, dass nicht nur Biologie und Anatomie sondern auch im Fach Biologie vor allem die „Verantwortung“ des Menschen für die nur ihm eigene Form der Lebensführung erörtert werden.
Als zweites Fach wird Religion genannt, alternativ Ethik. Grundlegende Aufgabe des Unterrichts ist die theologische Auffassung zum Thema Geschlecht zu vermitteln und daraus resultierende Forderungen an den Menschen und sein Verhalten. Partnerschaft wird als seelisch-leiblich definiert, sittliches Handeln und Verantwortungsbewusstsein auch hier betont.
Drittens wird das Fach Deutsch benannt als Möglichkeit, die Themen, Liebe, Partnerschaft und Sexualität mit Hilfe lyrischer, epischer und dramatischer Literatur zu vertiefen. Explizit wird ermuntert, das Thema Pornographie nicht auszusparen.
Als viertes und gleichzeitig letztes Fach wird Sozialkunde genannt, wo vor allem soziale, ethische und rechtliche Aspekte der Geschlechtlichkeit des Menschen als Einzelperson und in der Familie erörtert werden sollen. Ehe und Familie wie im Grundgesetz besonders geschützt sollen hier hervorgehoben werden. Familie soll als „wichtigste Voraussetzung“ für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes vermittelt werden. Auch hier ahnt man die politische Brisanz, da neue Formen des Zusammenlebens hier eine klare Absage bekommen.

Pro Lebensrecht – gegen Abtreibung

Unter Punkt 5 befassen sich die jetzt gültigen Richtlinien sehr ausführlich mit dem Lebensrecht ungeborener Kinder unter dem Titel „Aktionswochen für das Leben“. Ausführlich werden einleitend verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aufgeführt, um zu belegen, dass es einen Verfassungsauftrag des Staates gibt, unbedingt und auch in der Schule auf den Schutz ungeborenen Lebens hinzuwirken. Explizit wird hervorgehoben, dass Schwangerschaftsabbruch eine strafbare Handlung ist und die Mutter die Rechtspflicht hat, das Kind auszutragen. Ferner sei der Staat verpflichtet, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben. Daraus ergeht der Auftrag einer „Aktionswoche für das Leben“ an allen Schulen, wo das Thema Lebensschutz fächerübergreifend und auch mit externen Experten aufbereitet werden soll. Auch dieser gesamte Abschnitt dürfte politisch brisant und in Bayern einmalig aufbereitet für die Schulen. Die Forderung, unbedingt für das Leben zu argumentieren und die Würde und die Rechte des Kindes zu betonen steht im krassen Widerspruch zu so manchen Beratungsstellen wie etwa denjenigen von ProFamilia, einer Organisation, die bundesweit Sexualkundeprojekte an Schulen durchführt, aber auch Abtreibungsservice anbietet. Mit den jetzt gültigen Richtlinien ist eine schulische Zusammenarbeit mit ProFamilia in Bayern nahezu unmöglich.

Prävention vor sexueller Gewalt

Es folgt ein Punkt 6 in den Richtlinien „Prävention von sexueller Gewalt“. Einer der hauptursächlichen Gründe, für eine Novelle der Richtlinie. Insofern wird möglicherweise noch interessant, was hier in den neuen Richtlinien ergänzt oder geändert wurde. Prävention wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert, Schule soll sowohl Eltern als auch Kindern ein Wissen über den Schutz vor sexuellen Übergriffen vermitteln. Gleichzeitig soll Schule ein Ort sein, in dem Kinder Hilfe finden und Probleme ansprechen können.
Ziel des Unterrichts soll es sein, die Persönlichkeit der Kinder zu stärken, Respekt und Verantwortungsbewusstsein zu stärken, Recht auf Selbstbestimmung und Nein-Sagen, Gefühle und Intuitionen der Kinder ernst zu nehmen und auch das „Aufbrechen geschlechtsspezifischer Erziehung“. Was hier bei Kennern sofort vermeintlichen Gender-Alarm auslöst ist jedoch sinnvoll tiefer erklärt. Gemeint ist, dass Mädchen nicht zu „braven, angepassten Wesen“ erzogen werden sollen, weil es sie zu idealen Opfern mache und bei Jungs eine zu „robuste“ Erziehung die Mitteilungsbereitschaft vermindern würde. Beiden Effekten will man entgegen wirken, indem diese Unterscheidungen vermieden werden. Auch in der Grundschule soll schon altersgemäß und auch behutsam das Thema sexueller Missbrauch thematisiert werden, Ziel ist eine Sensibilisierung für schwierige Themen, aber auch die Bereitstellung von Vokabular, damit sie sich überhaupt mitteilen. Kinder sollen wissen, dass Missbrauch kein Tabuthema ist und man sich auch gegenüber dem Lehrer mitteilen darf und kann.
Großen Wert wird in diesem Bereich auf die Zusammenarbeit und Information der Eltern gelegt. Wie bereits eingangs formuliert, sieht sich die Schule hier in der Verpflichtung, nicht nur Kinder, sondern auch deren Eltern in die Präventionsarbeit einzuschließen. Abschließend wird auf die Wichtigkeit des Lehrers in diesem Themenfeld verwiesen, da er möglicherweise gerade im Bereich des häuslichen Missbrauchs die einzige Ansprechperson für ein Kind darstellt und ein Erwachsener ist, dem im täglichen Umgang Veränderungen an einem Kind am ehesten auffallen. Gleichzeitig wird der Aufgabenbereich des Lehrers auch klar begrenzt, er soll zuhören, unterstützen und auf Wunsch des Kindes eine Intervention begleiten. Er soll aber nicht Verdachtsfällen aus eigenem Antrieb aktiv nachgehen oder mögliche Täter konfrontieren.
Lehrer sollen in Ausbildung und Fortbildungen ausgebildet werden, um entsprechende Fach- erziehungswissenschaftliche, didaktische und unterrichtsmethodische Themenbereiche im Feld der Sexualpädagogik aufzunehmen. Weitere Vertiefungen zur Lehrerausbildung sind nicht festgeschrieben.

Derzeit umfassend und klar zurückhaltend und christlich

Man kann sagen, damit hat Bayern derzeit eine durchaus umfangreiche Richtlinie zum Thema Sexual- und Familienerziehung. Allein dass es nicht nur Sexualerziehung heißt, sondern Familie explizit als Lernziel mitgenannt wird, ist positiv. Der Schwerpunkt der Vermittlung liegt im biologischen Wissen flankiert explizit durch religiös begründete sittliche Vorstellungen. Entsprechend liegt die Wertevermittlung in den Händen der Religions- und Ethiklehrer. Die gesamten Richtlinien sind ein klares, deutliches und wiederholtes Bekenntnis zur Betonung von Ehe aus Mann und Frau und einem Ja zu Kindern. Abtreibung wird nicht gebilligt sondern eine Abfuhr erteilt, das Lebensrecht des Kindes vor die Entscheidungsfreiheit werdender Mütter gestellt und dies auch nicht wertneutral sondern explizit wertend unterrichtet. Verantwortungsgefühl für die eigene Sexualität wird gefordert, eine gewisse Zurückhaltung in jungen Jahren angemahnt. Sowohl die Themenkomplexe Sexualität und ihre Darstellung in den Medien, als auch Homosexualität, bis hin zu Pornographie sind enthalten. Auch hier allerdings mit klaren Wertungen und nicht wertneutral. Das Thema Prävention wird ausführlich behandelt. Es ist also erstmal alles drin, was es braucht. Interessant wird nun, was in den neuen Entwürfen des Bayrischen Ministeriums gestrichen wurde und was neu dazu gekommen ist.

Der aktuelle Entwurf aus Frühjahr 2016 – Was soll neu werden?

Der aktuelle Entwurf aus Februar/März 2016, der nach Auskunft des Ministeriums in dieser Form in Kraft treten soll, hatte – das nochmal zur Erinnerung – folgende vorausgehende Begründung:
1. Man wollte das Kapitel „Prävention von sexuellem Missbrauch“ aktualisieren
2. Der „Omnipräsenz und Zugänglichkeit des Themas“ Sexualität in den Medien gerecht werden
3. Und den Themenkomplex „sexuelle Orientierung“ und „sexuelle Identität“ angemessen verankern

In den rechtlichen Grundlagen hat sich selbstredend nichts verändert, sie werden immer noch ausführlich aufgelistet. Die Achtung der persönlichen Würde des Menschen, die frei Entfaltung der Persönlichkeit werden betont. Es bleibt auch in den Grundsätzen bei der „besonderen Förderung von Ehe und Familie“ als auch beim Schutz des Intimbereichs von Schülern, Lehrern und Eltern (aus den Eltern wurden lediglich Erziehungsberechtigte).
Aus der Achtung für die religiösen Empfindungen eines Individuums wurde etwas nüchtern das „Recht auf Glaubens- und Gewissenfreiheit“ aber inhaltlich bleibt es stehen, dass religiöse Bekenntnisse Rücksicht einfordern. Für die Grund- Mittel- und Förderschulen bleibt es im Sinne der Bayrischen Verfassung auch bei der Erziehung nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse, wie vorher auch.

Neue Aufgaben und Ziele

Insgesamt sind Grundsätze und Ziele des Unterrichts ausführlicher in der Beschreibung geworden. Gerade bei Aufgaben und Zielen gibt es nun wesentliche, neue Ergänzungen die sich seitenweise ergießen: Der körperliche und seelische Reifungsprozess wird jetzt nicht mehr „unterstützt“, sondern „begleitet“ , das ist wertfreier, denn man gibt keine Richtung vor, sondern begleitet egal auf welchem Weg. Der „geistige“ Reifungsprozess kommt zum körperlichen und seelischen hinzu.
Neu ist vor allem, dass die Schüler im Zuge ihrer der Persönlichkeitsentwicklung Hilfe bekommen sollen, ihre „Gefühle differenziert wahrzunehmen und ihre geschlechtliche Identität sowie sexuelle Orientierung zu finden und anzunehmen“. Für das Gelingen wird eine „wertschätzende Atmosphäre“ beim Finden und Suchen derselben vorausgesetzt. Offenbar geht man inzwischen davon aus, dass Schüler neuerdings ohne Anleitung weder in der Lage sind ihre Gefühle differenziert selbst zu erkennen, noch ohne fremde Hilfe, ihre eigene sexuelle Identität und Orientierung zu finden. Diese muss also erst gesucht werden.
Wie genau sexuelle Orientierung und sexuelle Identität unterschieden wird, wird nicht erklärt, auch nicht im weiteren Verlauf. Angesichts der Tatsache, dass diese beiden Begriffe und ihre Unterscheidung bis heute selbst unter Fachleuten und Betroffenen stark umstritten sind, stellt sich spontan die Frage, ob auch nur ein einziger bayrischer Lehrer es erklären oder auch nur danach handeln könnte. Schön bleibt aber in den Richtlinien der neue Hinweis, dass nur „wissenschaftlich gesicherte“ Informationen vermittelt werden sollen.

Kompetenzen auch hier im Trend

Ebenfalls neu ist, dass Kompetenzvermittlung Einzug hält in die Richtlinien. Kognitive, soziale und kommunikative Kompetenzen im Umgang mit Sexualität, Partnerschaft und Familie stehen im Vordergrund. Ersatzlos fallen dadurch die Betonung von Ehe und Familie weg und auch das bisherige Ziel, zu verantwortungsbewusster Elternschaft und späterer Ehe zu erziehen. Etwas, was in der aktuell gültigen Fassung deutlich und wiederholt als Lernziel formuliert ist.
Stattdessen gibt es jetzt „sachlich begründetes Wissen“ und die Fähigkeit sich „angemessen und wertschätzend sprachlich auszudrücken“. Die Schüler sollen gemeinschafts- und dialogfähig werden und ganz wichtig: „sexuelle Identität als Teil der Persönlichkeit eines Menschen auffassen.“ Sie sollen „verstehen“, dass Menschen ihre Geschlechtlichkeit unterschiedlich empfinden und im Rahmen „ihrer“ moralisch-ethischen Vorstellungen selbstverantwortet ihr Leben gestalten. Maßgeblich ist also nicht mehr eine bisherige moralische, sittliche oder religiöse Vorstellung der Gesellschaft sondern „ihre“ eigene. Damit schleicht sich auch hier eine gewisse Wertneutralität ein.
Ehe und Familie werden dann doch noch einmal erwähnt in ihrer „besonderen Bedeutung“ allerdings um im gleichen Atemzug „feste Lebenspartnerschaften“ die nicht näher definiert werden, mit einzubeziehen. Damit wird die Besonderheit von Ehe und Familie noch im selben Satz wieder negiert und im gleichen Atemzug mit einer Vielzahl von „Lebenspartnerschaften“ die zumindest „fest“ sind, gleichgestellt. Schüler sollen die „mögliche“ Bedeutung von andauernder Partnerschaft, Ehe und Familie für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit erkennen. Ob die „mögliche Bedeutung“ nun eine positive oder negative Bedeutung hat, wird nicht ganz klar.

„Fragwürdige Rollenbilder“

Weiter geht es mit der Erziehung zu Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, die auch nicht mehr „Buben“ sind, was ein bisschen schade ist, da das Wort vom Aussterben bedroht ist.
„Partnerschaftliches Verhalten“ und „Einstellungen, die zur Entwicklung einer gleichberechtigten und verantwortbaren Partnerschaft“ führen, sollen gelehrt werden. Was genau ist eine „verantwortbare Partnerschaft“? Und wann ist eine Partnerschaft nicht mehr verantwortbar? Haufenweise kommen immer mehr ausschweifende und in ihrer Definition nicht ganz klare Begriffe hinzu. So sollen auch „fragwürdige Rollenbilder“ bzw. „Rollenvorbilder“ deutlich gemacht und hinterfragt werden. Es stellen sich einem fast die Nackenhaare auf bei solchen Formulierungen, ist doch die Deutungshoheit über die Frage, welche Rollenvorbilder bei Männern und Frauen erstrebenswert sind oder auch nicht, gesellschaftlich hoch umstritten. Ist die Hausfrau oder das „Heimchen am Herd“ das in Bayern gar noch mit Betreuungsgeld rechnen darf, noch ein anerkanntes oder schon ein „fragwürdiges“ Rollenvorbild für Mädchen? Ist der Vater als Alleinernährer ein vorbildhaftes Wesen für Jungs? Die Beispiele sollen nur verdeutlichen, hier liegt viel in der Interpretation des Lehrers.
Dass etwas gut klingt, dann aber ins Gegenteil kippt, ist schon ein paar Zeilen weiter wieder der Fall. Dort sollen die Schülerinnen und Schüler um die „Schutzbedürftigkeit und Menschenwürde ungeborenen Lebens“ wissen durch diesen Unterricht, ganz im Sinne der bisherigen Fassung der Richtlinien, die den Lebensschutz ungeborener Kinder hoch hält. Direkt im Satz danach sollen die Schüler aber als Bildungsziel verstehen, dass „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht Teil der Menschenrechte“ sei. Dazu muss man wissen, dass der Slogan „sexuelle Selbstbestimmung“ ein markantes Codeworte der Abtreibungsbefürworter ist, die seit Jahren versuchen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf Abtreibung als Frauenrecht bzw. Menschenrecht international zu institutionalisieren. Im Englischen heißt es dann „sexual rights“ oder auch „reproduktive rights“ also reproduktive Rechte. Möglicherweise sind es genau diese Sätze, warum sich beispielsweise Pro Familia in Presseberichten sehr zufrieden mit den neuen Richtlinien in Bayern zeigte. Wer allerdings ungeborenes Leben explizit schützen und Abtreibung vermeiden will, und auch in den neuen Richtlinien ist ein Aktionstag für das Leben festgeschrieben, den sollte es misstrauisch machen, wenn eine der weltweit größten Abtreibungsorganisationen – und dazu gehört Pro Familia im internationalen Dachverband – sich zufrieden mit dem Entwurf zeigt. Die Formulierung kann selbstverständlich auch unbedacht gewählt worden sein, sie ist aber mit Vorsicht zu genießen.
Die Prävention vor AIDS und Geschlechtskrankheiten wurde neu explizit aufgenommen, sich und andere zu schützen soll vermittelt werden. Die Prävention vor sexueller Gewalt ist ebenfalls Schwerpunkt, war es aber auch bislang und soll nur ausführlicher dargestellt werden. Als letzter Präventionsbaustein soll eine „zeitgemäße Medienkompetenz“ erreicht werden. Das scheint durchaus sinnvoll angesichts von Entwicklungen im Internet und auf Smartphones als auch im Umgang mit allgegenwärtiger und leicht erreichbarer Pornographie.
Die Prinzipien, nach denen der Unterricht gestaltet werden soll, lesen sich durchweg positiv. Inhalte sollen objektiv, entwicklungs- und altersgemäß in angemessener, sachlicher Sprache vermittelt werden. Es soll ein „lebensbejahender, sexualfreundlicher Grundtenor“ dominieren. Schön auch, dass Dinge wie „Stimulation“, Verängstigung durch Schilderungen oder Bilddemonstrationen oder auch emotionalisierende Methoden, wie die Einbeziehung der Körper, nicht zulässig sein sollen. Interessant ist an diesen expliziten Ausführungen allerhöchstens, dass es nicht selbstverständlich erscheint, sondern explizit ausgeschlossen wird. In der bisherigen Fassung war das nicht der Fall. Möglicherweise hat man im Ministerium versucht, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es in anderen Bundesländern immer wieder zu Medienberichten kam, wonach solche Situationen forciert durch einzelne Lehrer im Unterricht stattfanden.

Lebensschutz immer noch im Vordergrund

Aus der Woche für das Leben ist nun ein Aktionstag für das Leben geworden. Das ist zu verschmerzen, und schön, dass es überhaupt stattfindet. Dieser Tag soll unter Einbeziehung der Schülervertretung, und der Eltern und auch fächerübergreifend in der Schule organisiert werden. Es darf auch weiterhin mit externen Experten zusammen gearbeitet werden, um z.B. Diskussionsrunden oder auch Theaterstücke vorzubereiten. Staatlich anerkannte Beratungsstellen dürfen ebenfalls angefragt werden. Interessant wird es auch an diesem Punkt werden, ob eine Zusammenarbeit mit beispielsweise Pro Familia, die zwar staatlich anerkannt, aber klar pro Abtreibung inhaltlich aufgestellt sind, an so einem Aktionstag mitmachen dürfen. Man dürfte das dann wohl zumindest zynisch nennen dürfen, sollte das der Fall sein.

Jetzt doch fächerübergreifend, überall und jederzeit

Kommen wir zur Frage der Themenbereiche unter Punkt 2 in den Richtlinien. Neu ist hier, dass es nun auch in Bayern ganz offiziell einen fächerübergreifenden Ansatz gibt. Zwar sieht man ein, dass nicht alle Fächer im gleichen Maße beitragen können zur Sexualerziehung, es können aber explizit ALLE Fächer die Inhalte aufnehmen. Warum nicht einmal Fächer wie Mathematik, Physik oder Sport ausgeschlossen werden, ist eine Frage die nicht beantwortet wird. Die Vermittlung wird wie folgt empfohlen: humanbiologische Sachverhalte in die Fächer Heimat- und Sachunterricht, Natur und Technik, Biologie, Physik/Chemie/Biologie (je nach Schulform sind Fächer zusammengezogen zu einem Komplex). Die Themen „Geschlechterrollen und Identitätssuche“ als auch „Selbstkonzept und Gesellschaft“ in die geisteswissenschaftlichen Fächer und die musischen, also in Kunst und Musik, sowie in Religion, Ethik und Deutsch. Damit ist ganz klar die bisherige Dominanz der Fächer Religion und Ethik in der Wertevermittlung der aktuellen Fassung gebrochen. Die Aufgabe der „Entwicklung von sozialen und personalen Fähigkeiten“ ist dann wiederum Sache aller Fächer und des täglichen Miteinanders an der Schule. Letzteres könnte man auch als Binsenweisheit weglassen, denn dass das Erlernen von Sozialkompetenzen ständig und überall an der Schule geschieht ist nicht nur in Bezug auf Familien- und Sexualkunde relevant.
Neu ist auch, dass die Begrenzung des Umfangs des Unterrichts gefallen ist. In der aktuellen Fassung ist von 3-10 Unterrichtsstunden pro Klassenstufe die Rede, jetzt heißt es nur noch, der Umfang richtet sich nach den jeweiligen Lernzielen, der Situation in der Klasse und danach, dass auch der letzte Schüler die Chance bekommen soll, alle „Kompetenzen“ zu erwerben, die für seine Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Man hätte auch einfach sagen können: Macht solang ihr wollt und bis es der letzte begriffen hat. Dazu, auch das neu, ist die Möglichkeit geschaffen worden, auf Schülerfragen oder aktuelle Anlässe eingehen zu können und zwar „jederzeit“ und „unabhängig von der Themenzuordnung“, die im Folgenden für die einzelnen Jahrgangsstufen festgelegt worden sind. Das heißt, der Themenkomplex Sexualität kann jederzeit in jedem Fach egal wie lange behandelt werden.
Da es im neuen Entwurf keine Unterscheidungen mehr gibt nach Schulformen, ist die Unterteilung nach inhaltlichen Themenkomplexen und danach nach Altersstufen gesplittet. Da seitenweise nun Kompetenzen und Inhalte aufgelistet sind, beschränken wir uns hier auf die inhaltlichen Dinge, die im Vergleich zur bisherigen Fassung neu sind und auch auf diejenigen, die problematisch oder zumindest zweideutig oder noch einmal diskussionswürdig erscheinen. Wer es genauer haben will, muss sich selbst durch das Dokument arbeiten.

1. Humanbiologische Sachverhalte – Das Sexualverhalten und die Fortpflanzung als auch das Empfinden der eigenen Geschlechtlichkeit werden als biologische Abläufe dargestellt. Hier wurde seit Oktober einmal nachgebessert, damals hieß es noch „nicht nur als biologische….“. In Klasse 5 und 6 war im Oktober bei den geschlechtsspezifischen Funktionen der Geschlechtsorgane neben Menstruation und Ejakulation auch der Orgasmus noch als Lernziel verzeichnet. Den Orgasmus als Lernziel hat jemand dankenswerter Weise noch für den neuen Entwurf gestrichen. In Klasse 8 sollen die Kinder jedoch um die Bedeutung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wissen, die Geschlechtsidentität wurde zwischen 1. und 2. Entwurf noch dazu genommen. Man darf gespannt sein, wie das inhaltlich im Unterricht aufbereitet und unterschieden wird. In der 8 Klasse sind Kinder zwischen 13 und 14 Jahre alt. Auch Familienplanung durch Empfängnisverhütung steht schon in Klasse 8 auf dem Plan durch verschiedene Methoden. Ob Enthaltsamkeit eine der Methoden wäre, ist nicht formuliert. Auch nicht, ob die Risiken verschiedener Verhütungsmethoden angesprochen werden. Das Wort Risiko taucht nicht auf. Da man alles sehr ausführlich auflistet, wäre das doch eine Kleinigkeit. Die restlichen Themen sind ähnlich wie in der aktuellen Fassung aufgelistet.

2. Es folgt der Themenkomplex Geschlechterrollen und Identitätssuche, der komplett neu angefügt wurde. Man geht insgesamt offenbar davon aus, dass Kinder alleine und ohne Anleitung ihre Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität nicht finden können und einer Begleitung bedürfen. Das ist neu, bislang sollten Kinder ihre Persönlichkeit schulen, jetzt sind sie in der Schule auf Identitätssuche. Dafür sollen sie „medial inszenierte sexualisierte Bilder, Rollenbilder und Körpervorstellungen (???) hinterfragen. Heißt konkret, sie müssen solche Darstellungen recherchieren, betrachten und diskutieren. Dabei sollen sie „unterschwellige sexuelle Botschaften in Bildern, Texten und Musik entlarven“ und auch noch eigene selbstbewusste Vorstellungen von Körperlichkeit, Sexualität und Identität entwickeln. Das ist ein ganz schön großer Batzen Arbeit für zig Wochenstunden und mit Recherche in Musik, Deutsch, Bildlicher Darstellung, Medien. Was genau mit dem Wort „Körpervorstellungen“ gemeint ist, bleibt schwammig. Aber das ist es ja immer, wenn es um dies Thema geht. Es stellt sich auch die Frage, welche sexuellen Botschaften Kinder selbst entlarven oder überhaupt entdecken würden, würde man ihnen es nicht haarklein erklären oder auch hineininterpretieren. Man denke nur an die aktuelle Diskussion um angeblichen Sexismus in der Werbung gerade auf bildlichen Darstellungen. Welche Maßstäbe sollen angelegt werden an ein Bild in der Schule? Der von feministischen Sexismusjägerinnen, die in jeder Frauendarstellung gleich eine sexistische Degradierung der Frau erkennen wollen, oder der Maßstab von halbwegs gesundem Menschenverstand? Der Interpretations- und auch Suggestions-Spielraum gegenüber Kindern ist hier enorm und wieder hängt es massiv vom einzelnen Lehrer und seiner Meinung ab, was bei den Kindern ankommt.

In diesem Abschnitt taucht dann auch wieder ein Codewort der Abtreibungslobby auf, die „sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung“. Sie soll ihre „natürliche Grenze“ im Recht anderer und in der Verfassung finden, es wird nicht deutlich, ob das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper oder das Lebensrecht des Kindes die natürliche Grenze bilden, beides wäre möglich, würde sich aber komplett widersprechen. Im Sinne der Klarheit und Eindeutigkeit wäre es auch hier gut, auf Codewörter der Abtreibungslobby zu verzichten und deutlich zu schreiben, was man meint. Auf ein paar Zeilen kommt es beim ohnehin großen Umfang schließlich nicht an.

Dann kommen in den Vorbemerkungen noch die „Vielfalt der Lebensformen“ und die Themen Hetero-, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität zum Zug. Diese sollen „vorurteilsfrei“ von der Lehrkraft angesprochen werden. Wie die möglicherweise wertende Unterrichtung zu diesen Themen im katholischen Religionsunterricht zu einer „vorurteilsfreien“ Vermittlung passen soll, wird nicht aufgelöst. Auch islamische oder jüdische Vorstellungen sind hier nicht neutral und auch nicht wertfrei. Es wäre außerdem interessant zu wissen, ob die Themenvermittlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft erfolgt, immerhin legt sich das Papier ja eingangs selbst fest, nur wissenschaftlich Verifiziertes zu verbreiten. Am Beispiel Transsexualität wäre es beispielsweise interessant zu wissen, ob hier die Einschätzung der WHO (Psychische Störung) vorurteilsfrei vermittelt wird, oder stattdessen die Forderungen von Lobbygruppen als „vorurteilsfrei“ im Sinne der Richtlinien gelten und auch, wer das eigentlich entscheidet. Wie man sieht, allein die Eingangsbemerkungen sind schon schwierig und umfangreich, jetzt geht es aber erst an die detaillierte Auflistung. All die folgenden Einzelthemen sollen im Rahmen der Fächer Deutsch, Kunst, Musik, Religion und Ethik erfolgen:

Schon in Klasse 1 und 2 in der Grundschule sollen die Kinder demnach „Rollenerwartungen“ und „Rollenklischees“ in Zusammenhang mit ihrem eigenen Geschlecht erkennen. Beide Worte lösen sofortigen Alarm aus, denn was ein Klischee ist und was nicht, ist ein gesellschaftliches Tauziehen gerade im feministischen Diskurs. Warum sich 6- und 7-Jährige mit Rollenklischees befassen sollen, die nicht einmal von Erwachsenen final einheitlich bewertet werden, erscheint als Rätsel und lässt leider enormen Spielraum für Suggestion bei Schülern.
In Klasse 5 und 6 kommen unterschiedliche Beziehungsformen zur Sprache, zu Eltern, Geschwistern, Partnern usw. In Klasse 7 und 8 sollen sie jedoch Formen der „Körpermodifikation“ gegeneinander abwägen und dabei die Verantwortung für den eigenen Körper bedenken. Was genau ist hier gemeint mit der Modifikation? Zungen-Piercing oder Hormone für eine Geschlechtsumwandlung? Beides wäre verbal möglich, es fehlt wieder einmal die Konkretisierung. Wir reden hier von 12- und 13-Jährigen. Diese sollen dann auch noch die „Vielfalt der unter dem Geschlechtsbegriff subsumierten Aspekte aufschlüsseln: biologisches Geschlecht, selbst empfundene Geschlechtsidentität und Rollenverständnis.“ Fehlt am Ende nur noch ein Gender-Zertifikat, dann könnte man sie bereits als kleine Genderexperten in der Erwachsenen-Bildung einsetzen. Mal im Ernst: Hier schlägt der Gender-Jargon gnadenlos zu. Angesichts der Tatsache, dass man nur mit wissenschaftlich verifizierten Aussagen arbeiten will, kann man qua Eigendefinition dies Modul nicht ernsthaft vornehmen, denn dazu gibt es keine klare wissenschaftliche Linie und auch keinen Konsens.

Doch es geht noch weiter in diesem Modul, denn in Klasse 9 und 10 sollen alle verschiedenen Geschlechterdefinitionen noch einmal diskutiert werden, die Kinder sollen klischeehafte Rollenzuweisungen ablehnen lernen und zwar für sich und andere. Auch hier wirklich dringend die Frage: Was ist ein Klischee, was ist Norm und wer entscheidet darüber? Die meisten Kinder in Bayern dürften nach Vorstellung der Gender-Forschung aus absolut klischeehaften Einverdiener-Familien kommen, in denen die Mutter Hausfrau ist oder zumindest war. Sollen die Kinder das jetzt für sich und andere ablehnen lernen und wenn ja warum? Oder meint man andere Klischees? Wenn ja, welche und wer entscheidet das? Sie sollen außerdem ihre eigene sexuelle Orientierung achten und Diversität zulassen. Fehlte ja noch der Vollständigkeit halber: „Diversity“ das Schlagwort der LSBT-Lobbygruppen. Dass es auf Deutsch da steht statt auf Englisch ist dann höchstens noch als billig zu bezeichnen.

Doch auch Partnerschaftslehre steht auf dem Programm immer noch Klasse 9 und 10: sie sollen kritisch Selbstverleugnung in einer Partnerschaft überdenken und Sexualität als „mögliche Quelle von Vitalität und Kraft im Lebensverlauf“ erkennen. Das klingt schon fast wie Sex auf Krankenschein, alles nur für die Kraft und Vitalität. Stammt aber leider aus dem Sprachjargon nicht ganz unbekannter, aber umstrittener Sexualpädagogen wie Kentler und Sielert. Und die Herren und ihre Vorstellungen von kindlicher Sexualität sind mit besonderer Vorsicht zu genießen. Jemand sollte das den Zuständigen im Ministerium einmal erzählen.

Spätestens an diesem Punkt beschleicht einen erstmals ernsthaft die Frage, was sind das für Leute, die glauben, dies alles sei Auftrag einer schulischen Bildung? Wie fanden in Bayern bloß bislang Männlein und Weiblein zueinander und unter die Decken, ohne dass man ihnen in der Schule erklären musste, dass Sex eine prima Sache sein kann aber nicht muss. Nur der Vollständigkeit halber in Klasse 11, 12, 13 soll Sexualität auch noch als Teil der Identität im Kontext bei Verlust des Partners, bei Krankheit und im Alter diskutiert werden. Sex also in allen Lebenslagen.

Um es mal kurz zu machen: Dieser ganze neue Absatz ist eine einzige Katastrophe, zweideutig, und voller Fehlerquellen, weil er an zahlreichen Stellen die Gefahr birgt, Ideologie in die Schule zu lassen, was man doch eingangs ausgeschlossen haben wollte. Warum dann das Anfügen dieses Abschnittes? Ginge es rein um die das Thema sexuelle Vielfalt und ihren Platz im Unterricht, hätte es auch ausgereicht, die bisherigen Richtlinien zu erweitern dort wo sowieso bereits über das Thema Homosexualität gesprochen wird. Dass es anders gestaltet wird, zeigt das Gesicht einer ganz neuen Agenda.

3. Wer noch ein bisschen durchhält, kommt danach zum Bereich„Selbstkonzept und Gesellschaft“. In Klasse 1 und 2 soll „Achtung und Verständnis“ gegenüber verschiedenen Formen des Zusammenlebens „in unterschiedlichen Familienformen“ gelernt werden. Welche Familienformen im Speziellen und wie weitläufig, steht nicht da. Angesichts dessen, was man zum Beispiel für Grundschulkinder in Schleswig-Holstein geplant hatte, bevor das Material nach Protesten zurückgezogen wurde, wäre eine Konkretisierung auch in Bayern angebracht: Meint man damit den Kindern bekannte Konstellationen wie Alleinerziehende oder Großfamilien. Oder soll analog zu Schleswig-Holstein plötzlich Polygamie und Leihmutterschaft erklärt werden? In Klasse 3 und 4 sind viele sehr schöne Komponenten enthalten, wie Achtsamkeit gegenüber Neugeborenen Geschwisterkindern, Liebe und Zuneigung unter Freunden und in der Familie, dann aber sollen auch „Erwerbstätigkeit in der Familie und mögliche Aufgabenverteilungen“ diskutiert werden und die „Gleichberechtigung der Geschlechter im Berufsleben“ erkundet werden. Das sind Kinder zwischen 8 und 9 Jahren. Fehlt nur noch der Gender-Gap, die Frauenquote und die Familienzeit von Frau Schwesig, dann wäre der feministische Mainstream schon in Klasse 3 ausdiskutiert. Weniger wäre manchmal mehr. In Klasse 7 und 8 taucht dann die sexuelle Identität auch in diesem Kontext noch einmal auf, diesmal soll sie in den Fächern Geschichte Sozialkunde, Wirtschaft und Sozialkunde im „Spannungsfeld gesellschaftlicher Normen, sozialem Umfeld und persönlicher Freiheit“ reflektiert werden. In Klasse 9 und 10 sollen die Vorstellungen von Partnerschaft und Sexualität noch einmal im Spannungsfeld „verschiedener Umwelten (welcher?)“ verglichen werden. Die Darstellung von Liebe und Sex in der Literatur soll analysiert werden und der Einfluss von Medien auf die eigene Sexualität soll reflektiert werden. Entscheidend wird hier sein, welches Material verwendet wird. Von den Leiden des jungen Werther bis hin zu Catulls Homosexuellengedichten, wie im Lehrplan in Berlin, ist da alles drin. Das gleiche soll auch in Kunst und Musik geschehen als auch im Tanz. Nun denn, damit ist die Darstellung von Sexualität vermutlich nur noch im Fach Physik nicht explizit erörtert. Schön bleibt zumindest, dass Pornographie auch in der neuen Fassung kritisch betrachtet werden soll.

4. Es folgt die „Stärkung der sozialen und personalen Kompetenzen“wo im Wesentlichen das Selbstbewusstsein, das Ziehen von Grenzen, Einschätzung und Einsatz von Mimik und Gestik, Abwehrtechniken gegen einfache körperliche und verbale Attacken usw. auf dem Plan stehen. Interessant fiel der Punkt ins Auge, dass sie lernen sollen zwischen „manipulierenden und einer sachlichen Kommunikation“ zu unterschieden. Aber auch die Akzeptanz und Toleranz die sie aufbringen sollen. Im Unterschied zu Baden-Württemberg, wo man Akzeptanz und Toleranz gegenüber „sexueller Vielfalt“ einfordern wollte, steht hier explizit die Formulierung „gegenüber Menschen, ungeachtet ihrer sexuellen Identität“ (in der Oktober-Version übrigens stand dort noch gegenüber ihrer sexuellen Orientierung. Anscheinend schwanken auch die Macher dieses Entwurfs immer wieder zwischen der Unterscheidung von Orientierung und Identität). Damit ist klar: Toleranz und Akzeptanz gegenüber Personen: Ja. Aber nicht gegenüber Handlungen oder Eigenschaften. Da hat endlich mal jemand mitgedacht im Kontext, dafür gibt es nach all der Schelte auch mal ein Bravo.

Organisation und Umsetzung

Unter Punkt 3 wird auf die Organisation der Umsetzung an den Schulen eingegangen. Wesentliche Punkte sind, dass jede Schule jetzt einen konkret benannten Beauftragten für das Themenfeld bekommen soll, der als Organisator und Ansprechpartner fungiert. Dieser soll auch sicherstellen, dass die Angebote von externen Experten und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Projekten immer im Einklang mit den Richtlinien bleiben. Ein guter Punkt, um auszuschließen, dass jeder Lehrer macht was er will und in die Klasse holt, wen er will. Er muss erst am Beauftragten vorbei.
Alle Lehrer, die in irgendeiner Form in ihrem Fachbereich den Themenkomplex behandeln, müssen bei Infoveranstaltungen zur Verfügung stehen. Es wird auch hier explizit wie auch bislang darauf hingewiesen, dass Benotungen und Leistungsabfragen in den emotionsbeladenen Elementen nicht zulässig sind und auf keinen Fall in Fragebogenaktionen das sexuelle Verhalten der Schüler erfragt werden darf.
Der Lehrer trägt auch ständig die Verantwortung für Inhalt, Qualität und Durchführung des Unterrichts, wenn externe Experten an die Schule kommen. Auch ein wichtiger und guter Punkt, damit es gar nicht erst wie in anderen Bundesländern dazu kommt, dass externe „Experten“ darauf beharren, dass selbst die Lehrer aus dem Klassenraum gebeten werden und niemand mehr sagen kann, was tatsächlich in diesen Stunden geschieht.

Prävention sexueller Missbrauch

Der Punkt 4 ist dann die Konkretisierung des Themas Prävention vor sexuellem Missbrauch und Gewalt. Es ist nicht viel Neues dabei wie bereits in der aktuell gültigen Fassung, es ist nur ausführlicher erklärt. Schön ist jedenfalls der Satz: „Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen liegt zuallererst in der Verantwortung der Eltern“. Danke hierfür aus Elternsicht, das scheint nicht in jedem Bundesland selbstverständlich.
„Gefallen und Nichtgefallen“ sollen den Kindern nicht vorgeschrieben werden, sie lernen, dass ein Nein ein Nein sein darf, außerdem sollen die Gefühle und Intuitionen von Kindern ernst genommen werden. Gut wäre, wenn dies auch in Bezug auf die Unterrichtsinhalte uneingeschränkt gilt, darüber existiert jedoch keine Aussage. Es stellt sich aber schon die Frage, wie man einerseits Intuition und Schamgefühl von Kindern respektiert und dies den Kindern auch als ihr Recht erklärt, andererseits nachweislich viele Kinder Sexualkunde als peinlich betrachten, allerdings hier nicht das gleiche Recht bekommen, eigenständig Nein oder Stopp zu sagen. Die Ausführungen in Sachen Medienkompetenz kommen über inzwischen übliches Standard- Wissen nicht hinaus, sind aber unbedenklich und fehlten in der bisherigen Form. Im Wesentlichen werden die Themenfelder Internet, Cybermobbing und auch sexualisierte Inhalte in den Medien angesprochen.

Offene Frage: Material?

Die Frage, die offen bleibt, ist, mit welchem Material wird in Bayern gearbeitet? Wie man in anderen Bundesländern sehen kann, ist dies teilweise die Kardinalfrage. Was in Plänen steht ist geduldig und oft blumig, was konkret als Inhalt auf den Schultisch kommt, dann tatsächlich relevant. Material ist derzeit noch nicht einsehbar, da es nach Auskunft des Ministeriums erst noch erstellt wird. Man gab die Auskunft, dass nicht die Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung genutzt werden, weil diese ihr Material nicht weiter auflegt.
Gerade nach den schlechten Erfahrungen in Schleswig-Holstein, wo man die Erstellung von neuen Materialien an einschlägige Lobbygruppen ausgelagert hatte – mit der Ergebnis, dass es nicht brauchbar und ideologisch eingefärbt war, wäre es also jetzt interessant zu wissen:
Wer genau wird das Material erstellen. Werden externe Berater hinzugezogen und wenn ja welche? Wird das Material vor Erscheinen den Elternverbänden vorgelegt zur Diskussion oder wird es vollendete Tatsachen geben? Fragen, die die Politik den Eltern jetzt noch beantworten sollte.
Die Empfehlung für den aktuellen Entwurf an das Ministerium lautet jedoch meinerseits: Noch einmal überdenken. Definitionen konkretisieren, Ideologie-Fallen herausstreichen. Es ist nicht alles schlecht in diesem Entwurf und einiges sogar sehr schön, aber gerade deswegen stellt sich die Frage: Warum werden hier ohne Not das Wording der Abtreibungs-Lobby und wirklich alle Schlagworte rund um sexuelle Vielfalt, Geschlechterrollen und ideologiebehaftetem Gender-Denken eingefügt?

Ihr müsst das doch nicht machen, liebe Bayern, warum tut ihr es trotzdem?


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Dieser Beitrag erschien zuerst auf frau2000plus.net