Volksabstimmung am 28.10.: NEIN zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

Am Sonntag, den 28. Oktober 2018, wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Was aber kaum jemand weiß: Gleichzeitig wird eine Volksabstimmung über 15 Veränderungen der hessischen Landesverfassung durchgeführt. Hier steht z.B. die Streichung der Todesstrafe zur Abstimmung, aber auch die für Familien folgenschwere Frage, ob sogenannte Kinderrechte neu in die Verfassung aufgenommen werden sollen oder nicht. Es geht um Artikel 4, der bisher nur aus dem Satz besteht: „Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutz des Gesetzes.“ Dieser Satz soll beibehalten, der Artikel allerdings um mehrere Sätze über Kinderrechte, wie folgt, ergänzt werden:

Da das Aktionsbündnis DemoFürAlle sich für die tatsächlichen Rechte von Eltern und Kindern einsetzt, wird dringend empfohlen, in diesem Punkt mit „Nein“ zu stimmen.

Aber warum? Brauchen wir nicht endlich Kinderrechte in unserer Verfassung?

Nein, denn die gute Nachricht lautet: Die Grundrechte aller Kinder sind bereits durch die Verfassung vollständig geschützt.

1. Denn jedes Kind ist ein vollwertiger Bürger, besitzt alle Bürgerrechte und steht unter dem vollen Schutz der Verfassung. Es „bleibt zu betonen, dass das Grundgesetz im Hinblick auf die Grundrechte von Kindern keine Regelungslücken enthält.“ (Gutachten Prof. Dr. Friederike Wapler)
2. Das Kindeswohl muß bereits heute bei staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden: „Der Vorrang des Kindeswohls bei staatlichen Entscheidungen ist rechtlich gesichert.“ (Stellungnahme Prof. Dr. Uta Hildebrandt)
3. In aller Regel lieben Eltern ihre Kinder und sorgen durch ihre Elternrechte und -pflichten am besten für das Wohl ihrer Kinder. Wo dies in Ausnahmen nicht der Fall ist, greift schon heute das staatliche Wächteramt (Art. 6 Abs. 3 GG). Wo Eltern im Einzelfall versagen – dann und nur dann -, ist der Staat berechtigt, in die elterliche Fürsorge einzugreifen.

Warum ist es falsch, die schon vorhandenen Kinderrechte noch zusätzlich ausdrücklich in die Verfassung zu schreiben?

Weil sie dem einzelnen Kind gar keine neuen einklagbaren Rechte gegenüber dem Staat bringen, sondern de facto das Erziehungsrecht der Eltern einschränken und zwar zugunsten des Staates. Die Kinderrechte, die jetzt in die hessische Verfassung aufgenommen werden sollen, beziehen sich auf das Kindeswohl. Der Begriff „Kindeswohl“ ist dehnbar und Auslegungssache. Die Auslegung, was dem Wohl der Kinder dient, läge aber allein beim Staat. Dieser könnte unter dem Vorwand des Kindeswohls allerlei Maßnahmen auch gegen den Willen von Eltern anordnen, zum Beispiel den Krippen- und Kindergartenbesuch für alle verpflichtend machen oder bestimmte medizinische Behandlungen vorschreiben etc. Dabei könnte der Staat sich dann auf den neuen Verfassungsartikel berufen. Damit würden de facto das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG und aus Art. 55 HV ausgehebelt, da der Staat im Zweifel immer am längeren Hebel säße.

Fazit: Wir brauchen keine zusätzlichen „Kinderrechte“ in der Verfassung. Diese würden den Kindern nichts bringen, wären aber eine große Gefahr für das Elternrecht, das die Familie ja gerade vor unrechtmäßigem staatlichen Zugriff schützen soll.

Deshalb stimmen Sie am 28.10. bei der Volksabstimmung mit „Nein“ zu „Kinderrechten“ in die hessische Verfassung!

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