“Kinderrechte”-Bundestagspetition von über 60.000 Bürgern setzt Bundesregierung unter Druck

Das Quorum ist erreicht: Innerhalb von nur vier Wochen knackt eine Petition gegen “Kinderrechte” im Grundgesetz die entscheidende Marke von 50.000 Stimmen und macht somit den Weg frei für eine öffentliche Anhörung.

Unter den aktuellen Petitionen an den Deutschen Bundestag ist sie die erfolgreichste: Über 60.000 Menschen haben bereits gegen die Aufnahme von “Kinderrechten” ins Grundgesetz votiert. Und erst übermorgen, am 5. März, endet die Mitzeichnungsfrist. Damit wurde das Quorum deutlich überschritten, das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötig ist.

Initiiert wurde die Petition von Doris Schuster, einer dreifachen Mutter und gelernten Rechtsanwaltsfachangestellten aus Hessen, die durch die Petition das Erziehungsrecht der Eltern verteidigen möchte. Sie reichte die Petition am 15. Dezember 2019 ein und erhielt am 6. Februar 2020 die Bestätigung vom Petitionsausschuss. Trotz der kurzen Frist kamen seither über 60.000 Unterschriften zusammen. Ein weiterer wichtiger Etappensieg.

Uneinigkeit in der Bundesregierung

Unsere seit anderthalb Jahren intensivst laufende Aufklärungskampagne über die Gefahren von “Kinderrechten” im Grundgesetz zeigt inzwischen deutliche Wirkung!

Die GroKo ist uneins bei diesem Thema. Innenminister Horst Seehofer (CSU) befürwortet zwar nach wie vor eine Grundgesetzänderung, kritisiert jedoch den aktuellen Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD): “Ich möchte, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Ich habe als Parteivorsitzender ja dafür gesorgt, dass sie im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist mir ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend”, erklärte Seehofer gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Dort heißt es weiter, Seehofers Ministerium habe einen bisher unveröffentlichten Alternativvorschlag ausgearbeitet.

Aber auch das Bundeskanzleramt sowie alle von der Union geführten Ministerien, mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums, sollen sich gegen Lambrechts Gesetzentwurf ausgesprochen haben. Am 8. März wird nun der Koalitionsausschuss die geplante Grundgesetzänderung diskutieren.

Jetzt an die Union appellieren

Allerdings, wie anhand zahlreicher Rechtsgutachten inzwischen klar geworden ist, kommt es nicht auf die Formulierung an. “Kinderrechte” im Grundgesetz sind generell unnötig und gefährlich, da jegliche Grundgesetzänderung automatisch eine veränderte Rechtssprechung bewirken würde – zu Lasten der elterlichen Erziehungshoheit. Deshalb dürfen sich CDU und CSU jetzt nicht auf einen faulen Kompromiss einlassen, nur um ihren Koalitionspartner zufriedenzustellen. Das Projekt “Kinderrechte ins Grundgesetz” sollte vielmehr endlich eingestampft werden!

Wir befinden uns jetzt in einer kritischen Phase. Die Petition an den Bundestag muss – falls noch nicht geschehen – weiter unterstützt werden.

Wer noch mehr tun möchte, schreibt den CDU/CSU-Mitgliedern des Koalitionsausschusses eine kurze selbstformulierte E-Mail und fordert sie auf, sich in der Sitzung am 8. März eindeutig gegen eine Grundgesetzänderung auszusprechen. Die wichtigsten Argumente haben wir hier zusammengestellt. Ideal zum Verschicken ist außerdem unser kurzes Aufklärungsvideo.

Hier die Kontakte der CDU/CSU-Mitglieder des Koalitionsausschusses :