Konversionsbehandlungen sollen verboten werden: Dringende MdB-Telefonaktion für Selbstbestimmung und Therapiefreiheit!

Im Windschatten der Corona-Krise will der omnipräsente Gesundheitsminister Jens Spahn das umstrittene Verbot von Konversionsbehandlungen im Bundestag verabschieden lassen.

Der Begriff „Konversionsbehandlung“ bezeichnet die (psycho)therapeutische Beratung und Behandlung von Menschen, die mit ihrer homosexuellen Empfindung unglücklich sind und diese ändern möchten. Das geplante Verbot ist ein gravierender Eingriff in die gesetzliche Therapiefreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung! Dieses gilt es jetzt mit einer kurzfristigen Anruf- und Mailaktion zu verhindern.

Kontaktieren Sie heute Ihren Bundestagsabgeordneten und fordern Sie ihn auf, gegen das Verbot zu stimmen bzw. sich zumindest zu enthalten. Wenn möglich, versuchen Sie bitte telefonisch, Ihren Abgeordneten oder seine Büromitarbeiter zu erreichen – der direkte Kontakt ist das wirksamste Mittel der Bürger, das wissen wir aus unserer langjährigen Kampagnenerfahrung. Hier finden Sie eine Liste aller Bundestagsabgeordneten mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Seit Jahren wird der Popanz eines schauerlichen Bildes von Elektroschocktherapien und anderer Grausamkeiten aufgebaut, um die wertvolle Arbeit der Konversionstherapieanbieter in Verruf zu bringen. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein elaboriertes und behutsam angelegtes Beratungsangebot an homosexuell empfindende Menschen, die mit ihrer Situation hadern und Hilfe bei Fachleuten suchen. Für strafrechtlich relevante Vorkommnisse auf diesem Gebiet greift schon heute das Strafgesetzbuch, dafür braucht es kein exklusives Gesetz.

Mit dem Gesetz „Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ wird die Behandlung hilfesuchender Menschen nur noch möglich sein, wenn diese nachweisen können, ohne „Willensmangel“ in die Behandlung eingewilligt zu haben – was für ein (sprachlicher) Irrsinn. Die Behandlung von jungen Erwachsenen unter 18 Jahren ist in jedem Fall unter Strafe verboten, ebenso das Werben, Anbieten und Vermitteln der Beratung. Damit werden die Selbstbestimmung und die freie Lebensgestaltung des Menschen in drastischer Weise untergraben.

Dass ausgerechnet die BZgA, die offen und aktiv für das Ausleben von Homosexualität eintritt, im Gesetz damit beauftragt wird, eine Online- und Telefonberatung rund um das Thema Konversionsbehandlungen zu schaffen, zeigt die ideologische Stoßrichtung dieses gefährlichen Gesetzes.

Den Lesben- und Schwulenverbänden sowie den Grünen geht das Gesetz im Übrigen noch lange nicht weit genug. Sie fordern bereits jetzt eine umfassende Ausweitung des Verbotes. Dieses Gesetz ist der berühmte Fuß in der Tür. Bitte nehmen Sie sich jetzt kurz Zeit und helfen Sie mit, dieses Gesetz zu verhindern.