Staatsrechtler Bernd Grzeszick: Keine Schutzlücken für Kinder im Grundgesetz

In seiner juristischen Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen zur Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz von 2013 stellte der Staatsrechtler Prof. Dr. Bernd Grzeszick fest: „Auf der Ebene der Verfassung bestehen deshalb keine grundsätzlichen Schutzlücken; eine Verfassungsänderung ist nicht geboten.“ Die Große Koalition möchte bis Ende 2019 einen ersten Entwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz … Staatsrechtler Bernd Grzeszick: Keine Schutzlücken für Kinder im Grundgesetz weiterlesen