Staatsrechtler Andreas Haratsch: „Besonderen Schutz erfahren Kinder nicht zuletzt durch Art. 6 GG.“
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Andreas Haratsch hält in seiner juristischen Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen zur Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz von 2013 fest, „dass keine grundrechtliche Schutzlücke besteht. Das Grundgesetz gewährleistet auch die Grundrechte von Kindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“ Prof. Dr. Andreas Haratsch ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- … Staatsrechtler Andreas Haratsch: „Besonderen Schutz erfahren Kinder nicht zuletzt durch Art. 6 GG.“ weiterlesen
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