„Der Vorrang des Kindeswohls bei staatlichen Entscheidungen ist rechtlich gesichert“, schreibt die Verwaltungsrechtlerin Prof. Dr. Uta Hildebrandt in ihrer Stellungnahme für den Bundestag von 2013. Prof. Dr. Uta Hildebrandt lehrt Staats- und Europarecht sowie Allgemeines Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Köln. Im Zuge der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages … Verwaltungsrechtlerin Uta Hildebrandt: „Von Geburt an sind Kinder somit eigenständige Grundrechtsträger.“ weiterlesen
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