Der Staatsrechtler Prof. Dr. Matthias Jestaedt erklärt in seiner Stellungnahme von 2013 eindeutig, dass „Art. 6 Abs. 2 GG die ebenso zentrale wie wohlaustarierte Bestimmung im Dreiecksverhältnis von Staat–Eltern–Kind ist“. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg steht Prof. Dr. Matthias Jestaedt dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie, der Hans-Kelsen-Forschungsstelle und der Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht … Staatsrechtler Matthias Jestaedt: Grundgesetz gewährleistet „selbstverständlich Kindern sämtliche Grundrechte“. weiterlesen
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