Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof: Der zentrale Ort für die Entwicklung des Kindes ist die Familie
In einem juristischen Aufsatz von 2018 erklärt Prof. Dr. Gregor Kirchhof, „dass eine Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern nicht notwendig ist, vielmehr Gefahr läuft, das geltende Schutzsystem zu schwächen“. Die rechtliche Stellungnahme des Augsburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Gregor Kirchhof für die Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zur Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz von 2013 wurde … Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof: Der zentrale Ort für die Entwicklung des Kindes ist die Familie weiterlesen
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