Kramp-Karrenbauer wegen Volksver­hetzung angezeigt

Foto: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 (Ausschnitt)

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ist wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Die Erfolgsaussichten dürften äußerst dürftig sein. 

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Sie saarländische Ministerpräsidenten Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wurde von einer Berliner Anwältin wegen Volksverhetzung angezeigt. Der Grund: Die Konservative Politikerin hatte vor der Homo-Ehe gewarnt. Kramp-Karrenbauer hatte darauf hingewiesen, dass man mit der Homo-Ehe die bislang gültige Definition der Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau aufgeben würde. »Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.«

Nach Ansicht der Berliner Anwältin, Sissy Kraus, habe Kramp-Karrenbauer damit Menschen, die eine Gleichbehandlung ihrer Lebenspartnerschaft mit der Ehe anstreben, »in die Reihe von Inzucht und Vielehe« gestellt. Kraus nennt die homophob und menschenverachtend. Doch die Anwältin geht noch weiter. Sie sieht in Kramp-Karrenbauers Aussage Gemeinsamkeiten mit »ähnlich verachtenden Äußerungen 1933-1945«. So geht es dem Schreiben der Anwältin an die Ermittlungsbehörden hervor, dass sie auf Facebook veröffentlichte.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Anzeige bestätigt. Sie habe das Schreiben ohne weitere Prüfung an die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken weitergeleitet. Die Erfolgsaussichten dürften äußerst dürftig sein.

Trotz oft heftigen Reaktionen innerhalb der deutschen Parteienlandschaft hält Kramp-Karrenbauer an ihren Äußerungen fest.

Quelle: www.freiewelt.net