Foto: Arno Declair, 2015
Wir haben einen ersten Erfolg gegen das Schaubühnen-Stück »Fear« erzielt. Vor wenigen Tagen hat das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne erlassen. Demnach dürfen in »Fear« bis auf weiteres keine Fotos und Bilder von Hedwig von Beverfoerde mehr gezeigt werden.
Das Gericht, das innerhalb von nur zwei Tagen dem Antrag stattgab, hatte sich offenbar nicht von der vorsorglich hinterlegten Schutzschrift der Schaubühne beeindrucken lassen, in welcher Frau von Beverfoerde erneut diffamiert wird.
Inzwischen hat die Schaubühne Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Denn ab dem 8. Januar steht das Stück erneut auf dem Spielplan. Die mündliche Verhandlung dazu findet in der nächsten Woche statt. Es bleibt also spannend.