Landgericht Berlin vollzieht 180-Grad-Wendung in der Causa »Schaubühne«

Am vergangenen Dienstag hat das Berliner Landgericht die zuvor erlassene Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Bildes von Hedwig von Beverfoerde im Schaubühnen-Stück »Fear« wieder aufgehoben.

 

In dem Stück werden neben Beverfoerde auch Birgit Kelle, Bettina Röhl, Gabriele Kuby u.a. als Zombies dargestellt, denen man »direkt ins Gehirn schießen« müsse. Das Gericht schenkte offenbar der in mündlicher Verhandlung vorgebrachten Behauptung der Schaubühne Glauben, es sei ja alles ganz harmlos und mit den Zombies seien nicht etwa Personen sondern nur deren Gedankengut gemeint.

Während der Verhandlung, zu der die geballte Schaubühnen-Mannschaft sich zwecks Sondervorstellung im Gerichtssaal versammelt hatte, verstiegen sich Regisseur Falk Richter und sein Anwalt Johannes (Johnny) Eisenberg zu immer neuen Beschimpfungen und Falschbehauptungen gegen Beverfoerde. Obwohl sie die Diffamierungen und Lügen im Einzelnen im Gerichtssaal zurückwies und die Legitimität ihres Einsatzes auf der Basis von Art. 6 Grundgesetz darlegte, wurden diese anschließend von einem Großteil der Presse unhinterfragt verbreitet. Eine Zusammenstellung der z.T. skandalösen Medienberichte dazu finden Sie hier. Auf die Begründung des Gerichts für seine Kehrtwende darf man angesichts offenkundiger Tricksereien seitens der Schaubühne ausgesprochen gespannt sein. Sie liegt auch eine Woche nach der Urteilsbegründung noch nicht vor.