Mit Sex-Comics gegen HIV – Neue „Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gestartet

Auf mehr als 65.000 öffentlichen Plakatflächen sind seit Mitte Mai nackte Comic-Figuren beim Sex in den verschiedensten Stellungen zu sehen. Die 4 Mio. Euro teure Kampagne „Liebesleben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) will damit über HIV und andere sexuell übertragbaren Krankheiten aufklären. Jetzt regt sich Widerstand. 

Seit einigen Wochen findet man sie an tausenden Haltestellen und Plakatwänden: Nackte Comicfiguren beim Sex, in verschiedenen Posen und Konstellationen. Die dafür verantwortliche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verteidigt ihren „offenen Umgang mit Sexualität“. Mit Slogans wie »Egal worauf ihr steht, benutzt Kondome«, »Brennt´s im Schritt« oder »Dein Ex juckt Dich noch immer?« wolle man »sexuell übertragbare Krankheiten enttabuisieren.«

Die Comic-Motive sollen die »bunte Vielfalt von Sexualität widerspiegeln«. Ohne erhobenen Zeigefinger wolle »man die Ansteckungsgefahr mit HIV, Syphilis und anderen Geschlechtskrankheiten im Bewusstsein zu halten«. Die Kampagne läuft gleichzeitig zur Plakataktion auch im Internet bei Facebook und Twitter.

Auf der Vorstellungsveranstaltung der Kampagne lobte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die unermüdliche Aufklärungsarbeit der BZgA und forderte, bei diesen Anstrengungen nicht nachzulassen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Prof. Dr. Rita Süssmuth zeigte sich »überzeugt, dass die neue Kampagne die Menschen erreichen wird.«

Sören Hauptstein (Landesvorsitzender der Jungen Alternative Niedersachsen) hat jetzt gegen die Verantwortlichen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wegen Verbreitung pornografischer Schriften an Minderjährige Strafanzeige gestellt: »Das Plakatieren der obszönen Sex-Zeichnungen tritt nicht nur den Jugendschutz mit Füßen, sondern verfehlt auch das Ziel sachlicher Informationsarbeit vollständig. Nicht umsonst stellt das Strafgesetzbuch die Verbreitung pornografischer Schriften an Minderjährige unter Strafe. Wir hoffen insofern, dass  die Staatsanwaltschaft in diesem Fall schnell tätig wird.«