In der Bundesratdebatte zum Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ hat der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback eine »eingehende verfassungsrechtliche Prüfung« des Gesetzes zur Eheöffnung angekündigt. »Der große rechtliche Schwachpunkt dieses Gesetzes ist daher vor allem, dass es die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übergeht«, so Bausback in seiner Rede vor der Länderkammer am vergangenen Freitag.
Für ihn und die bayerische Staatsregierung ist die Ehe »eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Sie hat eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der staatlichen Gemeinschaft.« Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Ehe in seiner bislang gültigen Rechtssprechung stets als die Verbindung von Mann und Frau und zwar ausdrücklich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels verstanden.
Das Gesetz zur Öffnung der Ehe sei nichts weniger als »eine historische Neukonzeption der Ehe – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft. Es ist daher sehr ärgerlich, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren im Bundestag erledigt wurde. Das vom Grundgesetz aus gutem Grund besonders geschützte Institut der Ehe, deren Tradition bis in die Antike zurückreicht, hat mehr Respekt verdient – zumal das Gesetz schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die man eingehend hätte prüfen und diskutieren müssen.«
Video der Rede von Prof. Dr. Winfried Bausback