Rechtsanwalt Reinhard Wiesner: Kinder sind von Geburt an „Subjekt der Verfassung“
„Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive ist es nicht erforderlich, spezielle Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen“, schreibt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner in seiner Stellungnahme für den Bundestag von 2016. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner ist Rechtsanwalt für Kinder- und Jugendhilferecht und Sozialleistungsrecht sowie Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaften … Rechtsanwalt Reinhard Wiesner: Kinder sind von Geburt an „Subjekt der Verfassung“ weiterlesen
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