Rechtsanwalt Reinhard Wiesner: Kinder sind von Geburt an „Subjekt der Verfassung“
„Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive ist es nicht erforderlich, spezielle Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen“, schreibt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner in seiner Stellungnahme für den Bundestag von 2016. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner ist Rechtsanwalt für … Rechtsanwalt Reinhard Wiesner: Kinder sind von Geburt an „Subjekt der Verfassung“ weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden