Nahezu unbemerkt und doch brandgefährlich: Auch bei UN, EU & Co. geraten Ehe und Familie zunehmend unter gefährlichen Beschuss. Als Reaktion haben polnische Juristen eine Konvention über die Rechte der Familie veröffentlicht, die Ehe und Familien stärken und beschützen soll.
Istanbul-Konvention – klingelt da etwas? Nein? Kein Problem, könnte man meinen. Nicht einmal Politiker können den Überblick über die unzähligen internationalen Verträge behalten. Aber ihre Wirkung entfalten viele dieser Verträge dennoch. Und die ist nicht immer positiv. Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag des Europarates, der 2014 in Kraft getreten ist. Auf den ersten Blick eine sehr gute Sache, geht es doch um die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Tatsächlich aber untergräbt die Istanbul-Konvention die natürliche Bedeutung von Mann und Frau und damit die wesentliche Grundlage von Ehe und Familie. Die politischen Forderungen und Definitionen von Begriffen basieren auf der unwissenschaftlichen Gender-Ideologie. Natürliche männliche und weibliche Verhaltensweisen werden etwa als soziale Konstrukte aufgefasst und sollen durch staatliche Maßnahmen verändert werden (Art 3, c, Art. 12, 1 und Berichte 43, 85).
Die Darstellung der Gender-Ideologie als Mittel zur Gewaltprävention ist auch hinsichtlich des Erziehungsrechts der Eltern problematisch, warnen die Rechtsanwälte von „ADF International“: Wenn die Eltern ihre Kinder nicht im Sinne der Gender-Ideologie erziehen, könnte das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder eingeschränkt werden. Und dies unter dem Vorwand, häusliche Gewalt vorbeugen zu wollen. Kein Wunder also, dass im Frühjahr 2018 zehntausende Menschen in Kroatien gegen die Ratifizierung der Konvention durch das Parlament auf die Straße gingen.
Familie nicht Ursache, sondern Schutz vor Gewalt
Dass das berechtigte Anliegen, häusliche Gewalt zu verhindern, nicht mit einem Angriff auf die Familie einhergehen muss, beweist dagegen „Ordo Iuris“. Das polnische „Institut für Rechtskultur“ hat vor einem Jahr eine Konvention über die Rechte der Familie entworfen, die rechtliche und politische Prinzipien zum Schutze von Ehe und Familie enthält.
„Das Dokument soll eine Alternative zur Istanbul-Konvention sein, die oft verwirrend „Anti-Gewalt-Konvention“ genannt wird. Diese Verordnung schwächt die Familie unter dem Deckmantel, gegen häusliche Gewalt vorgehen zu wollen, indem es die Familie als Ursache von Pathologie darstellt. Tatsächlich ist es aber eine starke Familie, die alle ihre Mitglieder am effektivsten vor Gewalt schützt“, erklärt die Juristin Karina Walinowicz von „Ordo Iuris“.
In einer begleitenden Broschüre zur Familienrechtekonvention weisen Walinowicz und ihre Kollegen Rozalia Kielmans-Ratytńska und Dr. Tymoteusz Zych nach, dass vor allem Gewalt gegen Frauen in den Ländern ansteigt, in denen ideologische Modelle wie das der „Istanbul-Konvention“ angewandt werden (Seite 7ff). Im Gegensatz dazu belegen andere Studien, dass Kinder, wenn sie bei ihren verheirateten Eltern aufwachsen, und Frauen, wenn sie verheiratet sind, deutlich seltener Opfer von Gewalt werden (Seite 1–5). Zusammenfassend schreiben die Autoren: „Die Familie ist nachweislich das beste Umfeld für die menschliche Entwicklung und der effektivste Schutz vor Gewalt. Angesichts eines beispiellosen Angriffs, den die Institution der Familie heute erlebt, muss sie auch auf der internationalen Ebene abgesichert werden.“
Prinzipien zum Wohle der Familie
In diesem Sinne beschreibt die Familienrechtekonvention die nötigen staatlichen Maßnahmen, um alle Familienmitglieder vor Gewalt zu schützen (Art. 34–41), insbesondere Prävention und Aufklärung (Art. 35) sowie Schutz der Opfer vor Gewalt und Missbrauch (Art. 40). Ausführlich werden darüber hinaus die natürlichen Rechte von Ehegatten, Eltern und Kindern erläutert. Entgegen dem allgemeinen Trend ideologischer Umdeutung elementarer Begriffe wird die Ehe dabei als Einheit zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, auf der die Familie beruht. Beides – Ehe und Familie – seien einzigartige und natürliche Institutionen, die dem Staat vorausgehen. Folglich sind die Eltern die ersten Verantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder.
Die einzelnen Bestimmungen sind zwar ebenso grundlegend, reagieren aber auch auf aktuelle Gefahren oder Missstände. So wird unter anderem das Subsidiaritätsprinzip für das Verhältnis zwischen Familie und Staat (Art. 4), der rechtliche Schutz des Kindes vor und nach der Geburt (Art. 5) und das Ende der Diskriminierung von Müttern und kinderreichen Familien (Art. 14) betont.
Die Autoren legen großen Wert auf die Freiheit der Eltern, die Bildung ihrer Kinder gemäß ihrer religiösen und moralischen Überzeugungen wählen zu können (Art. 16, 19, 20). Zugleich besitzt jedes Kind laut der Konvention das Recht, seinen Vater und seine Mutter kennenzulernen beziehungsweise von ihnen erzogen zu werden (Art. 26, 27).
Ehe und Familie international schützen
„Ziel der Konvention ist es, eine rechtliche Garantie für die Identität und Autonomie der Familie zu schaffen, die in den letzten Jahren zunehmend untergraben wurden“, sagt Dr. Zych von „Ordo Iuris“. Daher „brauchen wir eine Koalition von Staaten, die auf einem Vertrag beruht, der eindeutig Familie und Ehe schützt“. Die Konvention fordert auch die Gründung eines Internationalen Ausschusses für ihre Umsetzung in den Vertragsstaaten (Art. 42–45).
Im März 2019 riefen mehrere internationale familienpolitische und kirchliche Organisationen in einer Internationalen Erklärung zur Unterstützung der Konvention auf. Im deutschsprachigen Raum wurde dieser Ruf bisher noch nicht gehört. Aber die Konvention über die Rechte der Familie verdient auch hier die Beachtung der Politik, wäre sie doch ein wertvoller Schritt zum Schutze von Ehe und Familie sowie ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention.