Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Ehe ist die Verbindung zwischen Mann und Frau

Der Bürgerausschuss der Initiative „Vater, Mutter, Kind“ (Mum Dad & Kids) begrüsst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGhMR) in der Rechtssache Chapin und Charpentier gg. Frankreich (Beschw. Nr. 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist.

Der Fall betraf eine sog. „gleichgeschlechtliche Ehe“, die im Jahr 2004 entgegen der damaligen Rechtslage vor dem Bürgermeister einer französischen Kleinstadt geschlossen worden, jedoch in weiterer Folge auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Gericht in Bordeaux für nichtig erklärt worden war. (Erst durch die umstrittene Loi Taubira wurden 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche „Ehen“ rechtlich anerkannt.)

Mit ihrer Beschwerde an den EGhMR machten die beiden Beschwerdeführer geltend, in ihrem Recht auf Eheschliessung und Gründung einer Familie gem. Art. 12 sowie in ihrem Recht auf Achtung ihres Familienlebens gem. Art. 8 der EMRK verletzt worden zu sein. Doch mit dem heutigen Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff „Ehe“ in der Europäischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr in dem die Konvention verabschiedet wurde: die Ehe ist die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und nichts anderes.

Die Vorsitzende des Bürgerausschusses der EBI „Vater Mutter, Kind“, Edit Frivaldszky, sagte dazu: „Es erfüllt uns mit grosser Genugtuung, dass der Gerichtshof den Standpunkt, den auch unsere Bürgerinitiative vertritt, mit solcher Klarheit und Entschiedenheit bekräftigt hat: die Ehe zwischen Mann und Frau ist etwas Besonderes und Einzigartiges. Ein wesentlicher Zweck der Ehe ist das Wohl der Kinder – und das Kindeswohl gebietet es, in der Einheit und Liebe von Vater und Mutter aufzuwachsen. Die Menschenrechtskonvention bietet keine Grundlage für frivole Versuche, die Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Neudefinierung der Ehe zu zwingen. Wenn von gewissen Kreisen behauptet wird, dass die ‚gleichgeschlechtliche Ehe‘ ein Menschenrecht sei, dann ist spätestens jetzt klar: solche Behauptungen sind falsch, entbehren jeder Grundlage, und erfolgen wider besseres Wissen.“ 

Maria Hildingsson, die Generalsekretärin des Ausschusses, fügte hinzu: „Artikel 12 der Konvention stellt die Ehe in einen direkten Zusammenhang mit der Ehe. Es ist ganz klar, dass das heutige Urteil auch Auswirkungen darauf hat, wie der Begriff ‚Familie‘ zu verstehen ist: sie gründet sich auf die Ehe zwischen Mann und Frau, und auf die Abstammung des Kindes von seinen Eltern.“

 

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