Aus der Organspende soll eine Organabgabepflicht werden für alle, die dem nicht rechtzeitig widersprochen haben. Das sieht der Gesetzentwurf zur sogenannten Widerspruchsregelung vor, die Abgeordnete der Union, SPD, Grünen und Linken einführen wollen. Künftig soll jeder Erwachsene automatisch als Organspender gelten, sofern er nicht seinen ausdrücklichen Widerspruch online in ein digitales Register eingetragen hat.
Bisher muss man sich aktiv als Organspender registrieren. Das Prinzip einer Spende, das eine bewusste und freiwillige Entscheidung voraussetzt, soll nun umgekehrt werden: Wer schweigt, gilt als „Spender“.
Das sind fünf wichtige Argumente gegen die Widerspruchsregelung:
1. Organspende muss aktive, freiwillige und informierte Entscheidung bleiben
Wer sich dazu entschließt, seine Organe zu spenden, trifft eine existentielle Entscheidung, die den Sterbeprozess gravierend verändert. Abschiednehmen und ein würdiger Tod im Kreise seiner Angehörigen ist für ihn nicht mehr möglich. Eine solche Entscheidung muss deshalb aktiv und freiwillig getroffen werden. Das Prinzip der informierten, ausdrücklichen Zustimmung muss für die Organspende weiterhin bestehen bleiben. Die Realität sieht allerdings jetzt schon anders aus: Wer zum Beispiel als Lebendspender eine Niere an ein Familienmitglied spendet, wird gründlicher über den Eingriff informiert, als jemand, der sich als Organspender registriert und fälschlicherweise davon ausgeht, seine Organe würden erst nach seinem Tod entnommen.
2. Juristischer Paradigmenwechsel stellt Unverletzlichkeit des Menscheninfrage
In Bezug auf die Organspende löst der Umgang mit dem Körper des sterbenden Menschen seit Jahrzehnten medizinische und ethische Fragen aus, die auch den Deutschen Ethikrat wiederholt beschäftigt haben. Die Widerspruchsregelung, also die Organentnahme ohne die freiwillige und ausdrückliche Entscheidung des Betroffenen, ignoriert sämtliche Bedenken. So soll nun pauschal jeder Bürger, der dies nicht aktiv abgelehnt hat, zu einem nutzbringenden Gegenstand werden. Doch der Körper eines Menschen gehört nicht dem Staat. Der Staat hat nicht das Recht, über die weitere Nutzung des Körpers eines Sterbenden zu verfügen ohne dessen ausdrückliche vorherige Zustimmung. Schweigen ist aber keine Zustimmung! Somit ist die Widerspruchsregelung ein schweres Unrecht und durch nichts zu rechtfertigen.
3. „Hirntod“ ist eine medizinisch und ethisch höchst umstrittene Definition
Damit Organe für eine Transplantation geeignet sind, müssen sie einem lebendigen Organismus entnommen werden. Deshalb wurde der sogenannte Hirntod, gemeint ist der Ausfall der Hirnfunktionen, als rechtliche Voraussetzung für die Organentnahme festgelegt. Ein „hirntoter“ Körper, der künstlich beatmet wird, lebt aber noch. Das Herz schlägt, der Körper verdaut Nahrung und Wunden können heilen. Eine Schwangere, die für „hirntot“ erklärt wurde, konnte sogar nach Monaten noch ihr Kind austragen. Dokumentiert sind auch Fälle von Patienten, die aus ihrem „Hirntod“ wieder erwacht sind und danach ein normales Leben geführt haben. Der Facharzt Andreas Weber, der im chirurgischen Einsatzteam der Deutschen Stiftung Organtransplantation gearbeitet hat, weist ausdrücklich darauf hin, dass der Tod erst durch die Entnahme der Organe eintritt.
4. Widerspruchsregelung gefährdet das Vertrauen zwischen Arzt und Patient
Der beabsichtigte Anstieg an „Organspendern“ wird die Abläufe auf den Intensivstationen massiv verändern. An die Stelle des Kampfes um das Leben bis zu seinem natürlichen Ende rückt künftig die standardisierte und koordinierte Vorbereitung auf die Organentnahme bei dafür geeigneten Patienten. Es werden neue Routinen etabliert, denn Ärzte können nicht zwei gegensätzliche Ziele gleichzeitig verfolgen. Der neue Modus Operandi lautet: Organentnahme vorbereiten. Die Widerspruchsregelung wird das Vertrauen in die intensivmedizinische Behandlung schwer belasten. Kein Intensivpatient wird mehr sicher sein können, ob er zur Gesundung behandelt wird oder zur weiteren Nutzung als Organlieferant.
5. Widerspruchsregelung ist unverhältnismäßig angesichts der Zahlen
75 Prozent aller 7.973 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten (Stand 30. September 2026 laut Eurotransplat-Statistik), benötigen eine Niere. Weitere 12 Prozent warten auf eine Leber. Das heißt, den meisten Menschen, die auf einer Warteliste stehen, könnte alternativ mit der Lebendspende einer Niere oder von Lebersegmenten geholfen werden. Es wäre also deutlich sinnvoller, mehr Aufklärungsarbeit in die Möglichkeit einer Lebendspende zu investieren, als unverhältnismäßig allen Menschen eine Widerspruchslast aufzubürden und damit ihre im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit zu missachten.
Informieren Sie Ihren Bundestagsabgeordneten
Wie den meisten Bürgern so ist auch vielen Mitgliedern des Bundestags nicht bewusst, welche tiefgreifenden Einschnitte in die Würde und Unverletzlichkeit des Menschen mit der geplanten Widerspruchsregelung einhergehen. Bitte informieren Sie deshalb den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mit persönlich formulierten Argumenten in einer E-Mail oder in einem Telefongespräch. Eine Liste mit den Kontaktdaten Ihrer Bundestagsabgeordneten finden Sie hier.
