Bundessozialgericht entscheidet: Krankenkasse muss Transsexuellen die Kosten für das Einfrieren von Samen für eine spätere Kinderwunschbehandlung erstatten.
Kasse muss Trans-Frau das Einfrieren von Samen bezahlen
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Bundessozialgericht entscheidet: Krankenkasse muss Transsexuellen die Kosten für das Einfrieren von Samen für eine spätere Kinderwunschbehandlung erstatten.
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