Die Homo-Ehe ist seit dem 1. Oktober in Kraft. Nur wenige Tage später konnte in Berlin infolgedessen erstmalig ein schwules Paar ein Kind adoptieren. Die ersten fatalen Fakten sind damit geschaffen, obwohl die Öffnung der Ehe von namhaften Rechtswissenschaftlern für »evident verfassungswidrig« angesehen wird. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht in den Paragraphen zur Ehe nach wie vor von Mann und Frau. Und das Bundesverfassungsgericht versteht in seiner ständigen Rechtsprechung unter Ehe den auf Lebenszeit angelegten Bund zwischen einem Mann und einer Frau. Weiterlesen