Der aufgrund anhaltender Proteste in Baden-Württemberg von grün-rot neu verfaßte Bildungsplan ist nach Meinung von Prof. Ulrich Palm verfassungswidrig. Die Forderung nach einer Akzeptanz von Vielfalt sei von der Verfassung nicht gedeckt, da Akzeptanz darauf abziele, die Meinung des anderen zu übernehmen.
Daß es zwischen Toleranz und Akzeptanz einen nicht ganz unbedeutenden Unterschied gebe, darauf hatte Birgit Kelle schon vor Monaten u.a. in der Talksendung Menschen bei Maischberger hingewiesen und eher Unverständnis dafür geerntet. Nun erhält sie von Ulrich Palm, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim, juristische Unterstützung.
Toleranz und Akzeptanz würden im allgemeinen Sprachgebrauch zwar gerne synomym verwendet, bedeuten aber sehr unterschiedliche Dinge. Während Toleranz meint, unterschiedliche Meinungen gelten zu lassen, ziele Akzeptanz „darauf ab, dass ich die Meinung des anderen übernehme“, sagte Palm bei einer Anhörung der CDU im Stuttgarter Landtag. Ein Bildungsplan 2015, der eine Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ vorsehe, verstoße damit gegen die Verfassung. In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2008 betonten die Richter die „Verpflichtung der Schule zu Zurückhaltung, Toleranz und Offenheit für unterschiedliche Wertungen sowie auf das Verbot der Indoktrinierung“ (AZ: 6B64/07), so Palm. Auch in der Baden-Württembergischen Landesverfassung stehe, daß das „natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen“, von der Schule eingehalten werden muß. In die Werteerziehung dürfe sich Schule nicht einmischen, dies sei Aufgabe der Eltern.
Dafür werden am 28. Juni 2014 in Stuttgart wieder Tausende demonstrieren gehen. Flyer