Grünes Demokratie­verständnis: »Wahrung der Elternrechte grenzt an Verfassungsbruch«

Foto: www.juergenfilius.de

In seiner Antwort auf eine Anfrage einer Bürgerin rückt der baden-württembergische Abgeordnete Filius (Grüne) die Gegner des umstrittenen grün-roten Bildungsplans in die Nähe von Verfassungsfeinden.

Bekanntlich tendiert eine gewisse Zahl von Menschen dazu, alle Dinge durch eine ideologische Brille zu betrachten, wobei als unpassend empfundene Tatsachen ausgeblendet oder zurechtgebogen werden. Hierfür ist die Antwort eines grünen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten auf die Frage einer besorgten Bürgerin ein aussagekräftiges Beispiel.

In der Frage an den Abgeordneten Jürgen Filius über Abgeordneten-Check.de hieß es unter anderem: “Sind Sie sich wirklich im Klaren, was es für ein Kind bedeutet, zu einem fremdbestimmten Zeitpunkt im offenen, uneinheitlichen Klassenverband mit intimsten Themen zur Sexualität konfrontiert zu werden? Sind Sie sich bewusst, wie hilflos sich darum Eltern fühlen?”

Herr Filius antwortete: “[S]ind Sie sich wirklich im Klaren, dass der von Ihnen einseitig als Belastung gesehene Sexualkundeunterricht seit nunmehr 45 Jahren stattfindet? Sind Sie sich bewusst, dass er daher nichts mit den diskutierten/geplanten Änderungen im Bildungsplan zu tun haben kann?” Und weiter: “Können / wollen Sie wirklich nicht verstehen, dass sich gerade im Bereich des Sexualkundeunterrichts mit oder ohne neuen Bildungsplan nicht viel ändern dürfte, denn es geht ausdrücklich um eine gesellschaftliche Akzeptanz, die sich nicht auf Sexualkunde beschränkt?”

Vom Sexualkundeunterricht war in der Frage keine Rede gewesen. Vielmehr bezog sie sich auf den Plan der grün-roten Landesregierung, eine Akzeptanz von nicht-heterosexuellen Veranlagungen zu erzwingen, indem das Thema fächerübergreifend behandelt werden soll. Dass es nun auch um die Akzeptanz von anderen Minderheiten gehen soll, kann nicht über das ursprüngliche Ziel hinwegtäuschen. Es handelt sich lediglich um eine kosmetische Operation: Der auf der Genderideologie basierende Zwang, alle möglichen Spielarten der menschlichen Sexualität gutzuheißen, wird in einem künftigen Bildungsplan noch besser versteckt sein. (Im ersten Entwurf tauchte auf 36 Seiten das Wort “Sex” auf; im neuen gar nicht.)

Eine derartige Ablenkung und Verdrehung der Tatsachen ist mag zum Standardrepertoire eines Politikers gehören, doch dann überschritt Herr Filius in seiner Antwort die Grenzen des Akzeptablen: “Ich darf Sie überdies darauf hinweisen, dass die Landesverfassung für Baden-Württemberg dem Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Verantwortung für die Erziehung zuweist. Die Forderung, Erziehungsrechte der Eltern ‘zu wahren’ ohne eine Änderung der Verfassung grenzt somit an Anstiftung zum Verfassungsbruch.”

Tatsächlich? Betrachten wir doch einmal die Landesverfassung. Dort heißt es in Artikel 12 (2): “Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.” Und in Artikel 15 (3) ist festgelegt: “Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muß bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.” Nanu? Laut Verfassung haben auch die Eltern offensichtlich Rechte.

Da stellt sich doch die Frage: Inwieweit ist es eine “Anstiftung zum Verfassungsbruch” wenn sich Eltern auf ihre in der Verfassung kodifizierten Rechte berufen? Die Attacke des Abgeordneten Filius lässt nun mehrere Schlüsse zu:

Erstens: Herrn Filius ist der Inhalt der baden-württembergischen Landesverfassung unbekannt. Da er sich auf Inhalte aus der Verfassung beruft, ist das unwahrscheinlich.

Zweitens: Herr Filius hat den Inhalt der Verfassung des Landes, dessen Abgeordneter er ist, nicht verstanden. Da er Jurist und rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, ist auch diese Annahme unwahrscheinlich.

Drittens: Ein hinterlistiger Bildungsplangegner hat eine gefälschte Landesverfassung in Herrn Filius’ Büro geschmuggelt. Unwahrscheinlich, denn die abweichenden Inhalte würden im Internetzeitalter schnell auffallen.

Viertens: Herr Filius versucht mit allen Mitteln, Bürger mit abweichenden Ansichten zu diskreditieren, indem er sie, offenkundig wider besseres Wissen, zu Verfassungsfeinden stempelt. Das ist natürlich auch unwahrscheinlich, denn wie heißt es doch auf der Homepage der grünen Landtagsfraktion: “Wir wollen eine Gesellschaft, in der jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit und das Recht hat, auf allen Ebenen an Entscheidungen mitzuwirken. Politik auf Augenhöhe mit den Bürgern soll das Markenzeichen unserer Regierung und ein wirksames Instrument für eine attraktive und lebendige Demokratie werden. […] Wir werden alle Formen der Bürgerbeteiligung ausbauen und damit die Zivilgesellschaft stärken.” Das gilt natürlich für alle, auch für Menschen, deren Meinungen von denen der Grünen abweichen … Oder doch nicht?

Quelle: www.freiewelt.net