Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,
am 12. November 2018 hat die neue bayerische Staatsregierung unter Ihrer Leitung die Arbeit aufgenommen. Wir, das Aktionsbündnis DemoFürAlle, nehmen dies zum Anlass, Sie und Ihre Kabinettskollegen an eine Angelegenheit von höchster Dringlichkeit und Wichtigkeit zu erinnern:
Seit dem 01. Oktober 2017 ist in Deutschland die sogenannte Ehe für Alle in Kraft (§ 1353 Abs. 1 BGB). Dieser Schritt wurde in Politik und Medien vielfach bejubelt, obwohl die „Ehe für Alle“ nachweislich verfassungswidrig ist. Daher kritisiert die DemoFürAlle die Entscheidung des Bundestages und warnt vor verhängnisvollen Folgen. Wir fordern erneut von Ihnen und der bayerischen Staatsregierung, ein abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die „Ehe für Alle“ beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Die vorherige Staatsregierung hat am 06. März 2018 verkündet, nicht gegen die „Ehe für Alle“ klagen zu wollen und stützt sich dabei auf die von ihr in Auftrag gegebenen rechtlichen Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen.
Deren zentralen Argumente sind jedoch ungenügend: Es wird behauptet, die Erfolgsaussichten einer Normenkontrollklage seien gering, gleichgeschlechtliche Partnerschaften seien rechtlich und gesellschaftlich zunehmend anerkannt, andere Staaten beziehungsweise Verfassungsgerichte hätten die „Ehe für Alle“ auch eingeführt und die Ehe sei nach wie vor verfassungsmäßig privilegiert.
Wir halten dagegen fest, dass eine Sache nicht dadurch richtig wird, nur weil eine Mehrheit diese anerkennt oder umsetzt. Ehe und Familie sind vorstaatliche und daher unverhandelbare Institutionen. Somit sind auch die Erfolgsaussichten in einem solchen prinzipiellen Vorhaben nachrangig. Unabhängig davon ist es erschreckend, wenn eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von der jeweiligen politischen Stimmung abhängig zu sein scheint.
Zudem mag die Ehe als Rechtsinstitut privilegiert bleiben, allerdings wurde ihre Bedeutung grundlegend geändert und somit tatsächlich die rechtliche Vorrangstellung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau beseitigt. Dies ist nur möglich, weil die Gutachter die historische, kulturelle und ideelle Verankerung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, die wesenhaft mit dem Aspekt des Nachwuchses verknüpft ist, für weniger wichtig erachten.
Nicht umsonst gibt Prof. Wollenschläger zum Schluss seines Gutachtens zu: „Es liegt auf der Hand, dass eine stärkere Gewichtung des historischen Arguments sowie der Änderungsresistenz von Institutsgarantien und eine Akzentuierung der nach wie vor signifikanten Unterschiede im Angelegtsein auf Nachwuchs zum gegenteiligen Ergebnis führte.“
Wir bleiben daher bei unserer Feststellung:
Die „Ehe für Alle“ ist verfassungswidrig. Sie steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht die Ehe stets als „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ bezeichnet, die „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden […], da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt.“ (Vgl. Urteil 1 BvF 1/01 vom 17. Juli 2002) In einem Urteil zur Beamtenbesoldung 2012 hat Karlsruhe dies nicht nur bekräftigt, sondern erteilt jeglichem Antasten der Ehe eine klare Absage: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern.“ (Vgl. Urteil 2 BvR 1397/09 vom 19. Juni 2012)
Die Verfassungswidrigkeit der „Ehe für Alle“ bestätigen unter anderem der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. em. Dr. Hans Hugo Klein (Interview mit Cicero, 30. Juni 2017), der Rostocker Privatrechtler Prof. Dr. Jörg Benedict (Symposium „Öffnung der Ehe – Folgen für alle“, 20. Januar 2018) und der Esslinger Familienrechtler Prof. Dr. Christopher Schmidt (NJW 2017, 2225ff).
Die Folgen der „Ehe für Alle“ sind verhängnisvoll. Durch die Gesetzesänderung können gleichgeschlechtliche Paare jetzt nicht nur heiraten, sondern auch Kinder adoptieren – entgegen dem Kindeswohl. Das natürliche Recht des Kindes auf Mutter und Vater wird damit abgeschafft. Stattdessen wird aus der Homo-„Ehe“ ein „Recht auf Kinder“ abgeleitet. Bereits jetzt verwirklichen Homo-Paare ihren Kinderwunsch mit Eizellspende und Leihmutterschaft im Ausland, da beides in Deutschland als menschenunwürdig verboten ist. Aber der Ruf nach einer Legalisierung wird immer lauter. Hinzu kommen sogar Forderungen nach Legalisierung von Polygamie, Inzest und Kinderehe.
Das Aktionsbündnis DemoFürAlle wehrt sich gegen diese fatale Entwicklung und möchte Ehe und Familie wieder ihren ursprünglichen Stellenwert als Fundament unserer Gesellschaft einräumen. Dafür ist die Normenkontrollklage unerlässlich. Viele Bürger teilen unsere Forderung: Wir haben über 62.000 Unterschriften gesammelt und über 70.000 Postkarten an den CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer wurden bestellt.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder, im Grundsatzprogramm der CSU heißt es: „Ehe und Familie stehen bei uns im Mittelpunkt. Wer sie fördert, legt die Wurzel für immer neuen Zusammenhalt. (…) Die Ehe von Mann und Frau steht zurecht unter dem besonderen Schutz des Staates. Wir wenden uns gegen jegliche Relativierungsversuche.“ (S. 42f)
Werden Sie und Ihre neue Regierung diesem hohen und schönen Anspruch gerecht. Setzen Sie sich ein für eine Stärkung und Förderung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau. Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei. Ein erster wichtiger Schritt ist die Normenkontrollklage gegen die „Ehe für Alle“.
Wir zählen auf Sie.
Mit herzlichen Grüßen, Ihre
Hedwig Freifrau von Beverfoerde