„Wie Lämmer auf der Schlachtbank“: So sieht der ehemalige Transplantations-Chirurg Andreas Weber uns Bürger dem Staat ausgeliefert, sollte der Bundestag die Widerspruchsregelung bei der Organspende beschließen. Sie laufe auf eine Organabgabepflicht hinaus.
Was ist los? Der Bundestag droht in Kürze ein Gesetz zu beschließen, mit dem JEDER von uns automatisch zum potentiellen Organ“spender“ bestimmt würde, der nicht zuvor per Eintragung in ein (digitales) Register der Verwertung seines sterbenden Körpers widersprochen hat. Das wäre ein Paradigmenwechsel in unserer Rechtsordnung, in der bisher jeder Erstsemester-Jurastudent lernt: Schweigen ist keine Zustimmung!
Die Zeit drängt: Den Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung unterstützen bereits 254 Abgeordnete von Union, SPD, Grüne und Linke. Am 4. November berät der Gesundheitsausschuss den Entwurf. Die Abstimmung soll noch in diesem Jahr folgen.
Hedwig v. Beverfoerde hat deshalb für „Fokus Familie“ ein Brennpunkt-Interview mit Andreas Weber geführt: Weber war im chirurgischen Einsatzteam der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und ist heute stellvertretender Direktor für Europa bei „Doctors Against Forced Organ Harvesting“ (DAFOH = Ärzte gegen Organraub). Auf Beverfoerdes Bitte hin schildert er, wie eine Organentnahme in Deutschland abläuft, warum er den sogenannten Hirntod nicht für den Tod des Menschen hält und was die jetzt drohende Widerspruchsregelung bedeutet: Wer nicht widerspricht, gilt automatisch als Organ“spender“.
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Die Initiatoren des Gesetzentwurfs beteuern, niemand werde gegen seinen Willen zum Organspender. Lassen Sie sich nicht täuschen: Wer nicht rechtzeitig erfährt, dass er widersprechen muss, oder aus unterschiedlichsten Gründen zum rechtzeitigen Widerspruch nicht in der Lage ist, gilt automatisch als „Spender“. Liegt er auf der Intensivstation und ist für hirntot erklärt worden, kann er zur Organentnahme herangezogen werden. Selbst Angehörige hätten dann kein Entscheidungsrecht mehr. Das ist ungeheuerlich! Der Körper eines Menschen gehört nicht dem Staat, auch nicht im Sterbeprozess.
Vor allem aber stellt sich die ethische Grundfrage der Herrschaft über Leben und Tod: Für die Organentnahme genügt der sogenannte Hirntod. Doch ein hirntoter Körper an der Beatmungsmaschine lebt: Das Herz schlägt. Die Organe werden dem lebenden Organismus entnommen, erst durch die Entnahme tritt der biologische Tod ein. Weber berichtete dem Bundestag von Fällen, in denen für hirntot Erklärte noch Lebenszeichen zeigten.
Bereits 2020 hat der Bundestag die Widerspruchsregelung abgelehnt. Auch diesmal gilt: Jede Organspende ohne freiwillige und persönliche Entscheidung ist ein schweres Unrecht. Rufen Sie bitte die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an und fordern Sie sie auf, den Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung abzulehnen.
