Das Bundessozialgericht sieht für geschlechtsverändernde Operationen keinen Kassenanspruch mehr. Trotzdem wird weiter gezahlt, und das Parlament bleibt außen vor.
Trans-OPs: Die Kasse zahlt, obwohl kein Anspruch besteht
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Das Bundessozialgericht sieht für geschlechtsverändernde Operationen keinen Kassenanspruch mehr. Trotzdem wird weiter gezahlt, und das Parlament bleibt außen vor.
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Mit dem Verbot von Pubertätsblockern hat England ein Signal in die Welt geschickt, das in den USA sofort dankbar aufgegriffen wird. Und wie reagiert die deutsche Politik?