Der Staatsrechtler Prof. Dr. Matthias Jestaedt erklärt in seiner Stellungnahme von 2013 eindeutig, dass "Art. 6 Abs. 2 GG die ebenso zentrale wie wohlaustarierte Bestimmung im Dreiecksverhältnis von Staat–Eltern–Kind ist". An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg...
