Ein biologisch männlicher Polizist mit weiblichem Vornamen im Ausweis steht wegen der Vergewaltigung eines Mädchens vor Gericht. Viele Medien machen daraus eine „Polizistin“.
Das SBGG, die Medien und eine „Polizistin“
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Ein biologisch männlicher Polizist mit weiblichem Vornamen im Ausweis steht wegen der Vergewaltigung eines Mädchens vor Gericht. Viele Medien machen daraus eine „Polizistin“.
Stefanie Bodes Klage bringt zu Tage, warum ihr Elternratgeber verboten wurde. Eine Prüfstelle hat den Spielraum, was als jugendgefährdend gelten kann, willkürlich ausgedehnt.