Foto: Eilmeldung / wikimedia / CC BY-SA 3.0 (Ausschnitt)
In einem Thesenpapier fordern die Grünen-Politiker Volker Beck und Katja Dörner die Ausweitung des Sorgerechts auf bis zu vier Eltern pro Kind. Neben den biologischen Eltern sollen demnach auch sog. „soziale Eltern“ Rechte und Pflichten am Kind erhalten. Als Begründung führen die beiden Bundestagsabgeordneten an, daß »in vielen Familien … mehr als ein oder zwei Personen Verantwortung für ein oder mehrere Kinder« übernehmen würden. Es brauche keine biologische Verwandtschaft, um Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Damit »neben den leiblichen Eltern maximal zwei weiteren Erwachsenen elterliche Mitverantwortung übertragen werden kann«, müsse ein rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen werden.
Diese Vereinbarung soll auch schon vor der Geburt getroffen werden können. »So könnte ein lesbisches und ein schwules Paar, die gemeinsam in einer Regenbogenfamilie ein Kind bekommen wollen, bereits vor der Geburt den jeweils nicht leiblichen Eltern „elterliche Mitverantwortung“ übertragen oder zwischen Mutter und Samenspender verbindliche Regelungen zur Vater-Kind-Beziehung vereinbart werden.«
Die Öffnung der Ehe sei nur »ein erster Schritt«, dem »weitere Schritte folgen« müßten.
Die Union lehnt den Vorschlag der »Vielelternschaft ganz klar ab«. Der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, erklärte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: »Wir lehnen eine Vielelternschaft C (…) Der Grünen-Vorschlag ist eine Kopfgeburt, der das Anspruchsdenken der Erwachsenen an einem Kind zugrunde liegt und die an dem kindlichen Bedürfnis nach klaren Verhältnissen in Familien vorbei geht.«