Kaum ein Politiker der letzten Jahre steht so sehr für Zensur wie der frühere Justiz- und aktuelle Außenminister Heiko Maas (SPD). Der bisherige Höhepunkt seines unheilvollen Wirkens war zweifelsohne die Einführung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am 01. Oktober 2017. Wer sich so sehr um die Unfreiheit der Bürger verdient gemacht hat, soll entsprechend gewürdigt werden. In diesem Sinne vergab der Hayek-Club Münsterland am 16. November 2018 den Negativpreis „Die Eiserne Karotte“ an Heiko Maas und setzte damit ein wichtiges Zeichen gegen Gesinnungspolitik und Gesinnungsrecht.
In seiner Laudatio richtete sich der Wirtschaftshistoriker Dr. Michael von Prollius mit schonungslosen Worten an den ehemaligen Justizminister, der nicht zu der Verleihung erschienen war: „Herr Maas, Sie haben eine Chance vertan. Sie hätten als Justizminister nicht nur eine bundesrepublikanische Fußnote werden können. Sie hätten sich für die Freiheit stark machen können (…). Und dass Sie sich dem Trend unterwerfen, der aus den USA zu uns herüberschwappt, nämlich Gesinnungsgesetze zu schaffen, bei denen die innere Haltung einer Person zum Gegenstand gemacht wird, ist über Halloween hinaus gruselig. Gesinnungsgesetze gab es in Deutschland schon früher, gerade in der dunkelsten Zeit.“
Im Anschluss an eine Betrachtung der Begriffe „Recht“ und „Freiheit“ aus liberaler Sicht analysierte der Laudator die zahlreichen „Maaslosigkeiten“ und erläuterte, warum das NetzDG ein „Zensurgesetz“, „Dilettantengesetz“, „Bürokratiegesetz“, „Unsicherheitsgesetz“, „Abwälzungsgesetz“ und „Privilegiengesetz“ sei. Schließlich wurde dem SPD-Politiker die „Eiserne Karotte“ verliehen: „Wir möchten mit einem Schuss eigentümlich freien Humor auf einen Missstand hinweisen und regen zugleich dessen Beseitigung an – als Wohltat zur Befreiung der Bürger. Das ermöglicht es dem Preisträger zugleich, die Eiserne Karotte weiterzugeben, an der er sich sonst die Zähne ausbeißen würde.“
Mit der „Eisernen Karotte“ wird zum einen auf „Carrots and Sticks“ (zu Deutsch: „Zuckerbrot und Peitsche“) und zum anderen auf „Eiserne Garotte“, ein Würgeeisen, verwiesen. Diese Anspielungen sollen die Manipulation der Bürger und die Einschränkung der Freiheit durch den Preisträger verdeutlichen.
Hintergrund
Das NetzDG wurde mit der Begründung eingeführt, man wolle „Hate Speech“ und „Fake News“ in den sozialen Netzwerken bekämpfen. Tatsächlich verstößt das Gesetz aber gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 GG) und wurde dafür zu Recht von verschiedenen Juristen kritisiert. Seitdem werden in den sozialen Netzwerken zahlreiche Beiträge, Seiten und Personen gelöscht oder gesperrt, die eine Meinung vertreten, die nicht zu den Vorgaben der politisch-medialen Eliten passen. Ein kritischer Beitrag über die Politik der Bundesregierung kann bereits genügen, um für 30 Tage oder mehr seinen Account nicht mehr benutzen zu können.
Darum hat Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin der DemoFürAlle, zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern am 28. September 2018 über den Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski die erste, umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sechs Wochen später beantragten die drei Beschwerdeführer zudem ein Eilverfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) sowie einen Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Susanne Baer, die Richterin des Ersten Senats. Die Klage kann mit einer Spende an den Verein Ehe-Familie-Leben e.V., der das finanzielle Risiko trägt, unterstützt werden:
Kontoinhaber: Ehe-Familie-Leben e.V.
IBAN: DE05 8105 4000 0505 0117 43
BIC: NOLADE21JEL
Verwendungszweck: Verfassungsklage NetzDG