Staatsrechtler Matthias Jestaedt: Grundgesetz gewährleistet „selbstverständlich Kindern sämtliche Grundrechte“.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Matthias Jestaedt erklärt in seiner Stellungnahme von 2013 eindeutig, dass „Art. 6 Abs. 2 GG die ebenso zentrale wie wohlaustarierte Bestimmung im Dreiecksverhältnis von Staat–Eltern–Kind ist“.

An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg steht Prof. Dr. Matthias Jestaedt dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie, der Hans-Kelsen-Forschungsstelle und der Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht vor. Er gehört zu den Herausgebern der „JuristenZeitung“ und Direktoren am Freiburger Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie. Für die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 26. Juni 2013 zur möglichen Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz publizierte Jestaedt eine juristische Stellungnahme.

In seiner Analyse stellt Jestaedt fest, dass die drei Gesetzesentwürfe von SPD, Grünen und Linken nicht ausreichend sicherstellen, „dass die beabsichtigte Textergänzung nicht zu einer inhaltlichen Verschiebung des austarierten Eltern-Kind-Verhältnisses, wie es sich aus der verfassungsgerichtlichen Interpretation der einschlägigen Grundgesetz-Bestimmungen ergibt, führt“ (Seite 10). Darüber hinaus können die Autoren der Entwürfe nicht genügend die angebliche Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung begründen, so der Freiburger Jurist. Sollte jedoch „das Verhältnis des Grundgesetzes zur VN-Kinderrechtskonvention durch eine Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers auf eine klare grundgesetzliche Basis“ gestellt werden, schlägt der Professor vor allem zwei Punkte vor:

(1) Aus der Bekräftigung – nicht: Änderung –, dass Art. 6 Abs. 2 GG die ebenso zentrale wie wohlaustarierte Bestimmung im Dreiecksverhältnis von Staat–Eltern–Kind ist;
(2) aus der Bekräftigung – nicht: Änderung –, dass das Grundgesetz selbstverständlich Kindern sämtliche Grundrechte einschließlich der Menschenwürde zuerkennt;

Die gesamte Stellungnahme von Prof. Dr. Matthias Jestaedt kann man hier lesen.

Die Große Koalition möchte bis Ende 2019 einen ersten Entwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vorlegen. Dies ist nicht der erste Versuch. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche renommierte Rechtswissenschaftler Stellungnahmen und Gutachten zu dieser Frage verfasst, die wir hier in unregelmäßigen Abständen erneut veröffentlichen und in die aktuelle Debatte einbringen möchten.