„Sexuelle Identität“ soll ins Grundgesetz: Warum das genauso überflüssig und riskant ist wie die immer wieder gescheiterten „Kinderrechte“.
„Sexuelle Identität“ soll ins Grundgesetz: Warum das genauso überflüssig und riskant ist wie die immer wieder gescheiterten „Kinderrechte“.
„Sexuelle Identität“ soll ins Grundgesetz aufgenommen werden. Warum das eine Gefahr ist, erklären wir in unserem neuen Animationsvideo in weniger als drei Minuten.
Die Linken fordern seit Jahren, das Merkmal „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Dieser Forderung haben sich inzwischen auch Teile der Union angeschlossen.
Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Das hätte gefährliche Folgen. Wir klären mit einem neuen Faltblatt auf.
Eine linke Forderung erhält jetzt ausgerechnet Unterstützung aus den Reihen der CDU: Drei Ministerpräsidenten wollen „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufnehmen.
Berlins CDU-Bürgermeister Kai Wegner treibt die LSBT-Agenda voran: Er hisst die Regenbogenflagge, nimmt am CSD teil und fordert die Aufnahme von „sexueller Identität“ ins Grundgesetz.
Die Altparteien in Schleswig-Holstein wollen unter Führung von Daniel Günther die „sexuelle Identität“ unter den Schutz des Grundgesetzes stellen. Wem nützt das?
Vom CSD bis zum Abstammungsrecht: Die queerpolitische Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion war ein Stelldichein der Gender-Ideologie.
Eine neue Studie der „Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche“ belegt die zahlreichen pädophilen Mitglieder in den eigenen Reihen, auch zu Helmut Kentler.
Überzeugen Sie Ihre Abgeordneten, gegen das „Selbstbestimmungsgesetz“ zu stimmen! Wir haben für Sie die fünf wichtigsten Argumente zusammengetragen.