„Kinderrechte“: Uneinigkeit über Grundgesetzänderung

Unsere Aufklärungskampagne zu „Kinderrechten“ wirkt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die beauftragt ist, einen Entwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz anzufertigen, sollte laut „Der Spiegel“ am Montag zwar ihren Abschlussbericht vorlegen, habe sich aber bis dato immer noch nicht auf eine genaue Formulierung des Gesetzentwurfs einigen können.

Klar sei nur, daß sich durch zusätzliche „Kinderrechte“ im Grundgesetz an den Rechten der Eltern nichts ändern solle. Derweil wächst die Zahl der Kritiker an einer Grundgesetzänderung.

Das ist ein vorläufiger Erfolg auch unserer Arbeit! Durch die Besuche und engagierten Schreiben vieler Bürger an ihre Bundestagsabgeordneten, durch unser Aufklärungsvideo, unser Symposium u.a. ist es uns gelungen, eine dringend notwendige Debatte über die Gefahren von „Kinderrechten“ im Grundgesetz anzustoßen, die auch an der Arbeitsgruppe nicht spurlos vorübergegangen ist. Deren Uneinigkeit über die konkrete Formulierung eines Gesetzentwurfs zeigt deutlich, dass es für Kinder und Eltern besser ist, das Grundgesetz in diesem Bereich unangetastet zu lassen.

Denn auch wenn die Arbeitsgruppe betont, dass das Elternrecht nicht eingeschränkt werden soll: Die Gefahr, dass der Staat unter Berufung auf „Kinderrechte“ die Eltern entrechten und in das Familienleben eingreifen könnte, besteht dennoch. Das haben die meisten Staats- und Verfassungsrechtler in ihren Gutachten deutlich gesagt. Deshalb fordern wir, gar keine zusätzlichen „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen – unabhängig von der Formulierung.

Und unsere Forderung findet immer mehr Zustimmung, zum Beispiel bei dem B.Z.-Journalisten Gunnar Schupelius und dem „Familienbund der Katholiken„. Die kritischen Stimmen häufen sich und das ist gut so.

Denn die Gefahr ist noch keineswegs gebannt. Die Arbeitsgruppe kann sich plötzlich auf einen Gesetzentwurf einigen, der dann im Bundestag zur Abstimmung kommt. Unsere Aufgabe lautet daher, weiterhin der Stachel im Fleische zu sein. In unserer Übersicht haben wir die Antworten auf Bürgeranfragen zum Thema „Kinderrechte“ von 120 bürgerlichen Bundestagsabgeordneten zusammengestellt. Noch können wir gemeinsam die ausstehenden Abgeordneten kontaktieren und davon überzeugen, gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen.