Legitimiert das Bundesinnenministerium (BMI) schon längst den selbstbestimmten Geschlechtswechsel? Und auf welcher Rechtsgrundlage tut es das? Während wir noch über das Selbstbestimmungsgesetz diskutieren, sorgt ein Trans-Verein weithin unbemerkt, aber mit Zustimmung des BMI dafür, dass sogar Kinder und Jugendliche die offizielle Bestätigung ihrer „gefühlten Geschlechtsidentität“ in Händen halten können.
Seit Jahren händigt die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) Transsexuellen ein offiziell wirkendes Ausweisdokument aus, das den Personalausweis „ergänzen“ soll. Der sogenannte dgti-Ergänzungsausweis sei ein standardisiertes Ausweispapier, „das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt“, heißt es auf der Seite der dgti.
Tatsächlich ergänzen die dort bescheinigten Angaben keineswegs die amtlichen Angaben des Personalausweises, sondern widersprechen ihnen.
In letzter Zeit erfuhr DemoFürAlle mehrfach von Lehrern, die die Frage stellen, was es mit diesem „Ergänzungsausweis“ auf sich habe, und ob es sich um ein offizielles Dokument handele? Auf dem professionell erstellten Dokument heißt es:
Die Angaben zur Person in dem vorliegenden Ergänzungsausweis sind zu respektieren. Die gewünschte Anrede der Person ist zu achten und ggf. zu erfragen.
„Muss ich eine Schülerin, die ich seit Jahren unterrichte, plötzlich so ansprechen, wie es auf dem dgti-Ausweis steht, den sie mir unter die Nase hält?“, will nicht nur ein Lehrer wissen.
Mädchen, die in der Pubertät plötzlich davon überzeugt sind, trans zu sein, sind die gefährdetste Gruppe des Trans-Kults. Ihnen in der Phase ihrer tiefsten Verunsicherung ein hochoffiziell wirkendes Dokument zu überreichen, das ihr neu gewähltes Geschlecht bestätigt und somit ihre Identitätskrise weiter verstärkt, ist mehr als fahrlässig. Folgende Fragen drängen sich auf:
„Vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet“
Nimmt ein privater Lobbyverein, die dgti, das geplante Selbstbestimmungsgesetz eigenmächtig vorweg? Wie weit verbreitet ist der dgti-Ergänzungsausweis unter Jugendlichen? Handelt es sich um ein rechtsgültiges Dokument, das zum Beispiel Lehrern oder auch Therapeuten und Ärzten vorschreibt, mit welchem Namen und Pronomen eine Schülerin bzw. Patientin anzusprechen ist?
Auf der Seite der dgti gibt man sich selbstbewusst: „Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen“ sei der „Ergänzungsausweis“ in Kombination mit dem Personalausweis bekannt und akzeptiert. Mit Verweis auf ein knappes, drei Sätze umfassendes Schreiben aus dem Bundesinnenministerium aus dem Jahr 2016 heißt es: „Die Ausstellung des Ergänzungsausweises durch die dgti e. V. wurde vom Bundesinnenministerium ausdrücklich gestattet.“
Das Schreiben stammt aus der Zeit vor dem aktuellen Trans-Hype. Vermutlich sollte damit den damals seltenen Fällen erwachsener Transsexueller die Übergangszeit erleichtert werden, bis sie nach den Vorgaben des Transsexuellengesetzes einen neuen Personalausweis beantragen konnte, etwa dem biologischen Mann, der auf dem Weg der Transition bereits als Frau gekleidet lebte.
Von seltenen Fällen kann nun keine Rede mehr sein. Der dgti-Ergänzungsausweis ist in der Trans-Szene ein Begriff und hat offenkundig eine große neue Zielgruppe: Mädchen, von denen nicht wenige massive psychische Probleme haben, wollen vor sich selbst und gegenüber ihrer Familie und ihrem Umfeld ihre Trans-Identität offiziell bestätigen und durchsetzen.
Ausweis ohne Wissen der Eltern bestellbar
Die dgti gibt wissentlich ihren amtlich wirkenden Ausweis heute an Teenager aus, die damit ihre Lehrer unter Druck setzen und gegenüber Ärzten medizinische Maßnahmen für ihre Geschlechtsangleichung erwirken. Der Verein lässt seinen „Ergänzungsausweis“ ganz offiziell in der Bundesdruckerei drucken, wie das Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei und Justiz auf seiner Homepage betont.
Das Prozedere zur Beantragung des dgti-Ergänzungsausweises ist denkbar einfach. Der Ausweis kostet 19,90 Euro. Mehr Aufwand, als ein aktuelles Passfoto hochzuladen und die wunschgemäßen Personendaten („*männlich, *weiblich, *divers, *unbestimmt, inter, keine Angabe, nicht-binär, usw.“) sowie die amtliche Ausweisnummer zu übermitteln, ist für die Erstellung nicht nötig. Wer keinen Personalausweis besitzt, kann sich zum Beispiel mit dem Kinderausweis an die dgti wenden. Eine Einverständniserklärung der Eltern wird nicht gefordert.
Wenn Minderjährige an den Eltern vorbei Dokumente mit neuem Vornamen und neuer Geschlechtsidentität anfordern können, die auf den ersten Blick rechtsgültig wirken, ist das ein Skandal. Hat das BMI solch ein Vorgehen tatsächlich offiziell abgenickt?
DemoFürAlle wird der Sache weiter nachgehen und Sie auf dem Laufenden halten.