Trans-Person häuft mit 239 Klagen Vermögen an

Einen Rattenschwanz an juristischen Absurditäten wird das am 1. November rechtsgültig gewordene Selbstbestimmungsgesetz nach sich ziehen. Einen Vorgeschmack darauf, wie die totalitäre Gender-Ideologie Gerichtssäle demnächst in Irrenhäuser verwandeln wird, bietet der kuriose Fall einer klagewütigen Trans-Person, über den das Westfalen-Blatt zuerst berichtete.

Nach Angaben des Arbeitsgerichts Bielefeld soll ein transsexueller Bürgergeldempfänger aus Dortmund in den vergangenen Jahren 239 Prozesse gegen Arbeitgeber geführt haben. Mit seinen Diskriminierungsklagen soll der biologische Mann, der sich als transsexuelle Frau bei potentiellen Arbeitgebern bewirbt, allein in den vergangenen sieben Monaten 25.000 Euro Schadensersatz erstritten haben.

Die Trans-Person macht sich das als „Antidiskriminierungsgesetz“ bekannt gewordene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu nutze, und sucht gezielt nach Stellenanzeigen, in denen das „d“ für divers fehlt. Seit Einführung des AGG sind Arbeitgeber dazu übergangen, in ihren Stellenanzeigen nach der gesuchten Berufstätigkeit das Kürzel „(m/w/d)“ anzufügen, etwa so: „Bürokaufmann/-frau (m/w/d)“.

“m/w/d” – Die meisten Personaler wollen auf der sicheren Seite sein

Zwar ist die Verwendung von “m/w/d” in Stellenbeschreibungen keine Pflicht. Doch das AGG fordert von „ArbeitgeberInnen“, dass sie jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermeiden, also zum Beispiel explizit dazuschreiben, das Personen jeglichen Geschlechts willkommen seien. Um angesichts der juristischen Drohkulisse auf der sicheren Seite zu sein, machen die meisten Personaler das, was alle anderen auch machen, und setzen prominent „(m/w/d)“ mit in den Titel ihrer Annonce.

Manche Arbeitgeber jedoch wähnen sich zu weit entfernt von der großen bunten Gender-Welt und verzichten auf die Erwähnung des dritten Geschlechts. Was 239 von ihnen zum Verhängnis wurde, war und ist das Geschäftsmodell der 47-jährigen Trans-Person aus Dortmund, die außerdem einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent hat. Laut Arbeitsgericht habe sie in Einzelfällen deutlich über 3.000 Euro zugesprochen bekommen. Die gerichtlich zugesprochenen Gelder seien zudem steuerfrei und dürfen nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

240.000 Euro steuerfrei mit Diskriminierungsklagen

Jüngst habe es ein Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh getroffen, berichtet Nius über den Fall. Nach der erfolglosen Bewerbung der Trans-Person, die sich auch als solche vorgestellt hatte, flatterte der Firma, die Dachzelte für Autos vertreibt, eine saftige Schadensersatzforderung in Höhe von 7.500 Euro ins Haus. Nicht nur das „d“ fehlte, auch war die Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet, was für Stellen, die auch für Behinderte infrage kommen, vorgeschrieben ist. Diskriminiert fühlte sich die 47-jährige Trans-Person obendrein von der Formulierung „junges Team“.

Letztlich musste der Unternehmer 3.750 Euro an die Trans-Person zahlen. Laut Nius soll sich der Richter mit den Worten „bis morgen“ von der Transperson verabschiedet haben. Denn der nächste Gerichtstermin steh bereits an. Inzwischen soll die Trans-Person insgesamt einen sechsstelligen Betrag, laut „konservativer Schätzung“ etwa 240.000 Euro, abkassiert haben.