Am 19. Juni 2025 fand in der 55. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie des Berliner Abgeordnetenhauses eine Anhörung „Was ist ‚Queere Bildung‘, welcher Bildungsbegriff liegt ihr zugrunde und inwiefern können Lobbygruppen sinnvoll in die Schulbildung eingebunden werden?“ statt. In diesem Rahmen präsentierte auch die Initiative Elternaktion eine Stellungnahme, die wir hier in voller Länge widergeben:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrte Staatssekretäre, sehr geehrte Abgeordnete, ich vertrete die „Initiative Elternaktion“ und bedanke mich für die Einladung. Als „Initiative Elternaktion“ setzen wir uns für eine Thematisierung von Sexualität im Kontext von Partnerschaft und Familie ein. Wir unterstützen Eltern bei Problemen mit Sexualpädagogik und sexualpädagogischen Konzepten in Schule und Kita, die nicht ihren Werten und Wünschen für ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder entsprechen.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es beim Thema Sexualpädagogik immer wieder zu Spannungen kommt. Schockierte Eltern berichten von Inhalten und Methoden, die sie oder ihre Kinder als unangemessen oder grenzüberschreitend empfunden haben. Anstatt etwa über Sexualität im Kontext von Liebe, Treue und Verantwortung aufzuklären, sollen Kinder im Zuge queerer Bildung z.B. lernen, ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung zu hinterfragen. Die traditionelle Familie wird gern mit Unterdrückung und antiquierten Lebensvorstellungen in Verbindung gebracht, ohne den Wert der Familie oder den Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Jugendlichen nach eben jener klassischen Familie in den Blick zu nehmen. Von Gefühlen und Liebe ist wenig die Rede, von gutem Sex und Lustmaximierung umso mehr.
Eltern, die sich an uns wenden, erwarten von Schule Zurückhaltung und Toleranz bei der Durchführung von Sexualerziehung. „Queere Bildung“ hingegen verfolgt das Ziel, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu bewerben, zu emotionalisieren und gesellschaftliche „Normen“ zu dekonstruieren. Die zentrale pädagogische Frage, ob Kinder – insbesondere im Grundschulalter – kognitiv und emotional bereit sind, komplexe Identitätsfragen differenziert zu erfassen, wird dabei konsequent ignoriert. Auch in weiterführenden Schulen, wo Sexualpädagogik im Spannungsfeld pubertärer Entwicklung steht, wäre ausgewogene, entwicklungssensible und sachliche Information geboten und angemessen.
Besonders bedenklich ist die Einbindung externer queerer Gruppen in den Unterricht. Die Vertreter dieser Gruppen arbeiten bevorzugt ohne Anwesenheit von Lehrern mit den Schülern. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Schule, sondern bedeutet auch, dass Außenstehende ohne fundierte Kenntnisse über die persönliche Situation der Kinder in deren intime Erfahrungswelt eingreifen können und dürfen. Die gängige Praxis, dass Betroffene im Peer-to-Peer-Format ihre eigenen Sexualitätsgeschichten mit Schülern teilen, lässt nicht nur die notwendige pädagogische Distanz vermissen, die fachliche Kompetenz für den Umgang mit möglichen Krisen wie Überforderung oder traumatische Reaktionen ist mehr als fraglich.
Der § 12, Absatz sieben, Satz fünf Berliner Schulgesetz besagt, dass die Schule „die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung zu informieren“ hat. Doch immer wieder berichten uns Eltern, dass sie entweder gar nicht oder nur lückenhaft informiert worden sind oder ihnen der Zeitpunkt der Aufklärungseinheit bewusst nicht genannt wurde. In etlichen Fällen wird die Informationspflicht offenbar umgangen – wohl mit dem Ziel, Widerspruch oder die Befreiung der Kinder vom Unterricht zu verhindern.
Dabei ist die didaktische Qualität queerer Bildungsangebote mehr als fragwürdig. Weder existieren belastbare wissenschaftliche Evaluationen noch einheitliche pädagogische Standards, wie die renommierte Sexualerziehungsexpertin Prof. Dr. Karla Etschenberg in verschiedenen Publikationen immer wieder betont hat. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Prof. Dr. Jakob Pastötter, kritisiert, dass es „keine wirkliche Legitimation für eine weltanschaulich gefärbte Sexualpädagogik oder externe Sexualpädagogen an Schulen“ gibt.
Beunruhigend ist auch, wie tief von z.B. Queerformat verantwortete Projekte wie „Schule der Vielfalt“ bereits in den Schulalltag eingreifen: Kinder in der Grundschule basteln queere Symbole, veranstalten „Pride-Paraden“, nehmen an Drag-Queen-Lesungen teil und sollen ihre Geschlechtsidentität infrage stellen – nachzulesen im Jahresbericht für das LSBT-Projekt 2023 der Berliner Nelson-Mandela-Schule. Wir sehen darin keine altersgerechte Aufklärung, sondern aktivistische Indoktrination.
Noch dazu geschieht all das vor dem Hintergrund erschreckender Bildungsdefizite: Große Teile der Berliner Drittklässler können nur unzureichend lesen und rechnen, wie der sogenannte Schulvergleichstest Vera erst kürzlich offenbart hat. Die Ergebnisse dieser bundesweit durchgeführten Tests fallen auch für die Berliner Achtklässler ernüchternd aus. Es ist pädagogisch grotesk und für Eltern nicht nachvollziehbar, wertvolle Schulzeit mit sexualpolitischem Aktivismus zu belegen, während elementare Bildungsziele immer weiter verfehlt werden.
Von der Senatorin würden wir uns daher etwas mehr Mut wünschen, geplante Kürzungen für sogenannte „Queere Bildung“ nicht nur auf den Spardruck zu schieben, sondern Klartext zu sprechen: „Queere Bildung“ ist kein neutrales Informationsangebot, sondern ein ideologisch gefärbtes Konzept mit zweifelhaftem pädagogischem Nutzen, fragwürdigen Methoden und teilweise verfassungsrechtlich bedenklichen Auswirkungen.
Zugleich möchten wir uns aber auch beim Senat bedanken, dass beim Entwurf für das neue Berliner Bildungsprogramm die Ermunterungen zu sexuellen Selbsterkundungen von Kindern in der Kita gestrichen wurden. Vielen Dank.