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Sechs Wochen nach Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das von Heiko Maas initiierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben Hedwig v. Beverfoerde und ihre zwei Mit-Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1. ein Eilverfahren (Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung) beantragt sowie 2. einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Ersten Senats, Prof. Dr. Susanne Baer, gestellt.
Vor 14 Tagen war einer der drei Beschwerdeführer erneut für eine legitime Meinungsäußerung von Facebook mit einer 30-tägigen Sperre belegt worden. Die Beschwerdeführer haben daraufhin am Montag über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski beim BVerfG eine einstweilige Anordnung gegen das NetzDG beantragt. Sie sehen es als unerträglich an, daß der Zustand willkürlicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit durch Löschungen und Sperrungen für sich selbst und für Millionen von Social-Media-Nutzern in Deutschland noch mehr als ca. 1 Jahr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache andauern soll.
Nachdem das BVerfG ihre Verfassungsbeschwerde dem Ersten Senat des Gerichts zugewiesen hat, haben Beverfoerde und ihre Mitstreiter außerdem beantragt, die Richterin Prof. Dr. Susanne Baer, wegen Befangenheit abzulehnen. Susanne Baer, die vor ihrer Richtertätigkeit von 2003 bis 2010 Direktorin des regierungsoffiziösen sogenannten GenderKompetenzZentrums in Berlin war, hat sich seit ihrer Ernennung zur Bundesverfassungsrichterin vehement offen zu den politischen Zielen der Lesben- und Schwulenbewegung (LGBT…) bekannt und ist als deren politische Interessenvertreterin vielfach öffentlich aufgetreten. U.a. hat sich Baer 2012 als Kundgebungsrednerin auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin hervorgetan, bevor sie sich 2016 sogar als „Schirmfrau“ des CSD Karlsruhe an die Spitze dieser politischen Bewegung stellte.
Eine derart einseitige politische Parteinahme verstößt nicht nur eindeutig gegen die Verhaltensleitlinien für Bundesverfassungsrichter, sie begründet insbesondere massive Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richterin Prof. Dr. Susanne Baer.
Da die Beschwerdeführerin Hedwig v. Beverfoerde von der LGBT…-Community als bundesweit aktivste politische Gegnerin betrachtet und bekämpft wird, bis hin zur Neuerfindung eines Pseudopreises nebst Titel „Miss Homophobia“ (2015 und 2016), und auch die anderen beiden Kläger u.a. aufgrund genderkritischer Postings gelöscht und gesperrt wurden, sehen die Kläger es als ausgeschlossen an, daß die Richterin Baer tatsächlich „in völliger richterlicher Unabhängigkeit und völlig unvoreingenommen, die Löschung und Sperrung von Meinungen der hiesigen Beschwerdeführer verfassungsrechtlich bewerten könnte.“
Den Befangenheitsantrag gegen Susanne Baer können Sie auszugsweise hier lesen.
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