Am 12. April stimmten 372 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für das von der Ampel-Regierung initiierte „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG). Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten. Aber der Zeitplan könnte am Widerstand des Bundesrates scheitern. Dieser wird nämlich am 17. Mai darüber abstimmen, ob er einen Vermittlungsausschuss zum SBGG einberufen wird. Was hat es damit auf sich?
Kommt es zu einem Vermittlungsverfahren?
Das SBGG ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, d.h. es erfordert nicht die Zustimmung des Bundesrates. Dieser kann jedoch innerhalb von drei Wochen nach dem Beschluss des Gesetzes im Bundestag die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses fordern.
Der Vermittlungsausschuss besteht zu gleichen Anteilen aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und prüft die Einwände des Bundesrates gegen das Gesetz. Am Ende des Verfahrens kann der Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch einlegen oder es durchgehen lassen. Legt der Bundesrat Einspruch ein, so wird der Bundestag über den Einspruch abstimmen.
Bundesrat kritisiert Rücknahme der Übermittlungspflicht
Dieses langwierige Verfahren könnte nun durch den Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates ins Rollen gebracht werden. Dieser Ausschuss forderte am 2. Mai, dass die aus dem SBGG getilgte Pflicht des Standesamtes, die Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen den Sicherheitsbehörden mitzuteilen, wieder eingefügt werde.
Ohne diese sogenannte Übermittlungspflicht können Straftäter sich künftig einmal jährlich eine neue Identität zulegen und somit den Ermittlungen der Behörden entziehen. Abgesehen davon, dass das SBGG den Trans-Hype befeuert und Frauenschutzräume überflüssig macht, erschwert es also massiv die Strafverfolgung.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war diese Übermittlungspflicht noch vorgesehen, wurde aber nach Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Familienausschusses des Bundestages kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wieder gestrichen.
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sieht darin „ein erhebliches Risiko für die innere Sicherheit, weil es durch die fehlende Information der Sicherheitsbehörden über die Namens- oder Geschlechtsänderung Identitätsverschleierungen für Personen ermöglicht, die das Gesetz gegebenenfalls aus unlauteren Gründen ausnutzen wollen“.
Jetzt Petition an Bundesrat unterzeichnen
Zwar betont der Ausschuss in vorauseilendem Gehorsam, seine „Bedenken richten sich somit nicht gegen das Gesetz als solches oder den Kern des Regelungsanliegens, sondern betreffen das Verfahren nach Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen“. Allerdings ist ein Einspruch des Bundesrates wünschenswert, da das Gesetz womöglich entschärft und erheblich verzögert würde. Außerdem würde die öffentliche Debatte über die Gefahren des SBGG fortgesetzt und somit der Druck auf die nächste Bundesregierung erhöht, das SBGG wieder zurückzunehmen.
Hier können Sie eine Petition an den Bundesrat unterzeichnen.