Erfolg: Abschaffung der Mitversicherung entschärft

Dank Ihrer Anrufe bei Ihren Bundestagsabgeordneten und Ihrer Unterzeichnung unserer Petition haben wir einen wichtigen Teilerfolg erzielt!

Die Bundesregierung hat in der gestrigen Kabinettssitzung ihren Gesetzentwurf für die geplante Gesundheitsreform beschlossen und darin ihren ursprünglichen Plan zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von geringverdienenden Ehepartnern aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums deutlich entschärft.

Dies beweist wieder einmal, wie wichtig und wirkungsvoll organisierter Druck auf die Politik ist!

Unser Protest zeigt Wirkung!

Gemeinsam haben wir der Regierung klar gemacht, wie schlecht es beim Bürger ankommt, wenn sie die beitragsfreie Mitversicherung abschafft und den ohnehin stark belasteten Familien mit geringen und mittleren Einkommen zusätzliche Krankenkassenbeiträge aufbürdet. Deshalb wendet die Regierung jetzt einen kommunikativen Taschenspielertrick an und behauptet, die „beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten“, weil sie eine Reihe von Ausnahmen von der Abschaffung (s.u.) anführt.

Im Regelfall will die Regierung die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners nämlich sehr wohl abschaffen, allerdings soll anstatt der ursprünglichen 3,5 Prozent nun monatlich ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig werden.

Welche Ausnahmen gelten?

Beitragsfrei soll die Mitversicherung nur dann bleiben, wenn das Ehepaar Kinder unter sieben Jahren oder mit Behinderung hat oder Angehörige pflegt sowie wenn einer der beiden im Rentenalter ist oder wegen eigener Krankheit oder Behinderung nicht erwerbstätig sein kann.

Diese Entschärfungen sind ein bedeutsamer Etappensieg, aber der beschlossene Gesetzentwurf bleibt trotzdem ein Dammbruch. Denn wer garantiert, daß in Zukunft der neu erhobene Beitrag für Ehepartner nicht weiter erhöht wird? Ganz zu schweigen davon, daß auch für die Ehepaare, die Ausnahmen geltend machen können, durch die Meldepflicht gegenüber den Krankenkassen der bürokratische Aufwand enorm ansteigt.

Wir machen weiter!

Deshalb sind wir keineswegs zufrieden, sondern werden unseren Protest fortsetzen, sobald der Gesetzentwurf im Bundestag debattiert wird. Wir wollen, daß die beitragsfreie Mitversicherung geringverdienender Ehepartner wie bisher erhalten bleibt!

Änderungen am jetzt beschlossenen Gesetzentwurf können vor allem in den Ausschüssen zwischen der ersten Lesung im Bundestag und der Abstimmung vorgenommen werden. Denn sogar aus den Reihen der SPD gibt es laut Medienberichten Widerstand. Wir werden also wieder aktiv werden und auch Sie nochmals bitten, zum Telefonhörer zu greifen.