Bundessozialgericht entscheidet: Krankenkasse muss Transsexuellen die Kosten für das Einfrieren von Samen für eine spätere Kinderwunschbehandlung erstatten.
Kasse muss Trans-Frau das Einfrieren von Samen bezahlen
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Bundessozialgericht entscheidet: Krankenkasse muss Transsexuellen die Kosten für das Einfrieren von Samen für eine spätere Kinderwunschbehandlung erstatten.
Kurz vor ihrer Menopause hadert die taz-Autorin Anna Fastabend mit ihrer Kinderlosigkeit. Trotz vieler ehrlicher Fragen streift sie das eigentliche Drama nur am Rande.
Der Queerbeauftragte Sven Lehmann will gegen Hasskriminalität vorgehen und das Grundgesetz ändern. Sein „Nationaler Aktionsplan“ liegt bereits zur Abstimmung vor.
https://youtu.be/v1_Sohk8CKg Leihmutterschaft und Eizellspende sind in Deutschland - völlig zu Recht - als menschenunwürdig verboten. NOCH, denn immer drängender und prominenter werden die Stimmen, die eine Legalisierung fordern, um z.B. homosexuellen Paaren ihren...