Unser Protest wirkt. Gemeinsam mit vielen Bürgern haben wir über 400 bürgerliche Bundestagsabgeordnete kontaktiert und aufgefordert, die drohende Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu verhindern. Zahlreiche Abgeordnete haben bereits geantwortet. Darunter sind viele ermutigende Reaktionen.
Zum Beispiel antwortet uns Thorsten Frei (CDU): „Auch ich sehe keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz. Die beste Form des Schutzes von Kindern ist die Stärkung und Förderung unserer Familien.“ Seine Fraktionskollegin Sylvia Pantel (CDU) sagt deutlich: „Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren und das Elternrecht würde eingeschränkt.“ Mariana Harder-Kühnel (AfD) schreibt, daß sie unsere Sicht auf „Kinderrechte“ ganz und gar teilt. Und Katja Hessel (FDP) stellt richtig fest: „Durch die Änderung der Verfassung, kommt es für die Kinder aber zu keinem Zugewinn. Daher sollte man sich nicht hinter einer Verfassungsänderung verstecken, sondern vorhandene Probleme tatsächlich angehen.“
Es ist eindeutig: Der persönliche Kontakt und das direkte Gespräch mit den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises sind sehr wirkungsvoll. Die politisch ungewissen Zeiten, die wir gerade erleben, verstärken noch die Aufgeschlossenheit vieler Abgeordneter für die Meinung ihrer Wähler. Zudem können sie ihre Entscheidungen im Bundestag viel besser rechtfertigen, wenn sie auf die vielen Bürger verweisen, die sich an sie gewandt haben.
Lassen wir also nicht nach! Wer seinen Bundestagsabgeordneten noch nicht kontaktiert hat, sollte es jetzt noch tun – vor der Sommerpause. Wir haben dafür die Kontaktdaten der Abgeordneten und einen Gesprächsleitfaden zusammengestellt. Die wichtigsten Argumente finden sich in unserem dreiminütigen Aufklärungsvideo über die Gefahren von „Kinderrechten“ im Grundgesetz sowie auf unserer Webseite.
Wir haben eine echte Chance, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern und das natürliche Elternrecht (Art. 6 GG) zu schützen.