„Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Wichtige Infos für Abgeordnete

Die Bundesregierung will „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufnehmen. Klingt zunächst positiv, ist aber unnötig und gefährlich. Der Verein Durchblick e.V. hat die wichtigsten Informationen und Argumente zusammengetragen.

Der Leitfaden „Wendepunkt“ von Durchblick e.V. stellt den bisherigen Verlauf der „Kinderrechte“-Debatte dar, erläutert die aktuelle Rechtslage, fasst die wichtigsten juristischen Gutachten zusammen und diskutiert die Argumente der „Kinderrechte“-Befürworter. Außerdem werden die größten Gefahren einer möglichen Grundgesetzänderung dargestellt.

Im Vorwort schreibt der Vereinsvorsitzende Thomas Schührer, dass dieser Leitfaden „dem Mythos entgegenwirken [will], dass der Schutz von Kindern, der uns allen am Herzen liegt, erst mit dem Mittel neuer Verfassungsrechte erreicht werden kann.“

Der „Wendepunkt“, der unter Mitarbeit der Publizistin Birgit Kelle entstand, soll vor allem Bundestagsabgeordnete überzeugen, sich für die Freiheit der Familien einzusetzen und daher gegen eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zu stimmen.

Hier ist der „Wendepunkt“ in voller Länge verfügbar und hier kann man ihn als Print-Ausgabe bestellen.