Wer die Macht hat, hat das Recht. So könnte man inzwischen meinen. Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hat der Betreiberin eines Fitnessstudios für Frauen nahegelegt, eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro an eine „Trans-Frau“ zu zahlen. Wie das Nachrichtenportal nius berichtet, wollte der biologische Mann unbedingt in dem Fitnessstudio trainieren – was ihm (!) gestattet wurde – und dabei auch die Damen-Umkleide und die Dusche benutzen. Das wurde ihm aus guten Gründen verwehrt.
Ataman sieht in der Ablehnung der „Trans-Frau“, die bisher keinerlei geschlechtsangleichende Operationen durchführen ließ und auch keine Personenstandsänderung nachweisen konnte, eine „erlittene Persönlichkeitsverletzung“. Der Geschäftsführerin des „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen empfahl sie daher in einem offiziellen mit Bundesadler versehenem Schreiben, das nius vorliegt, eine Entschädigungszahlung.
Dieser Vorgang ist an hochmütiger Dreistigkeit kaum zu überbieten, denn die Verfechter des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigen damit jetzt schon, dass im Zweifel der Mächtigere das Recht beugen wird, wie es ihm beliebt. Lange vor dem Inkrafttreten des SBGG am 1. November dieses Jahres hat die dem Bundesfamilienministerium unterstehende Antidiskriminierungsstelle ein Exempel statuiert: Die in den Entwürfen zum SBGG lange umkämpften Passagen zum Hausrecht der Betreiber von Frauenräumen sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Wer sich als Frau ausgibt, hat die Staatsmacht hinter sich
„Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt“, heißt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
Bereits Ende vergangenen Jahres trauten wir diesen Ankündigungen nicht und schrieben in unserer Argumentation gegen das SBGG: Hier provoziert der Gesetzgeber juristische Auseinandersetzungen, wobei das Entscheidungsprinzip durch das SBGG bereits feststeht: Ob Umkleide, Dusche oder Toilette – das Selbstbestimmungsrecht Einzelner soll über dem Schutzbedürfnis Vieler stehen.
Eine Antidiskriminierungsstelle, die in völliger Kompetenzüberschreitung Briefe im Stile von Bußgeldbescheiden versendet, platziert eine unmissverständliche Botschaft: Zu juristischen Auseinandersetzungen mit ohnehin absehbarem Ausgang soll es gar nicht erst kommen. Wer sich als Frau ausgibt und entsprechende Rechte durchsetzten will, hat sofort die volle Staatsmacht hinter sich.
„Diskriminierung“ ist das Zauberwort
So sieht das auch Rechtsanwalt Christoph Franke, der das „Lady’s first“-Fitnessstudio vertritt. Gegenüber nius sagte er: „Das ist schon ein bemerkenswerter Fall. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist unmittelbar beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegliedert und suggeriert durch das Schreiben, dass unserer Mandantin hoheitlich verpflichtet sei, eine Entschädigung zu zahlen. Das ist nicht nur nicht die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, hierdurch maßt sie sich auch Kompetenzen der Judikative an.“
Und ganz nebenbei hat sich eine sogenannte Verschwörungstheorie bereits fünf Monate, bevor das SBGG rechtsgültig wird, als realistisches Szenario entpuppt: Männer, die in Schutzräume von Frauen gelangen wollen, werden die neuen, einfachen Möglichkeiten der juristischen Geschlechtsänderung nutzen.
„Diskriminierung!“, lautete das Zauberwort der sogenannten Trans-Frau in Erlangen. Es wird auch andernorts zum Türöffner werden: In der Damensauna, in Toiletten und Umkleiden für Mädchen und Frauen, in ausgewiesene Schutzräume wie Frauenhäuser, und sogar in Frauengefängnisse. Absurde Fälle von Vergewaltigern, die in den Frauenvollzug überstellt werden, wie man es bisher nur in der ausländischen Presse lesen konnte, wird es mit dem SBGG auch in Deutschland geben. Der Fall von Erlangen hat die Richtung vorgegeben.