Das geplante Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG) enthält sozialen Sprengstoff in mehrerlei Hinsicht. Doch trotz massiver Kritik hat es bisher alle Hürden genommen. Die Parteien der Ampel-Koalition ignorieren jegliche Einwände. Nach der ersten Lesung des SBGG, die am 15. Nov. 23 im Deutschen Bundestag stattgefunden hat, wird es nun höchste Zeit, Druck zu machen, indem Bürger persönlich in den Abgeordnetenbüros anrufen. Wir haben daher die fünf wichtigsten Argumente, die gegen das geplante Gesetz sprechen, für Sie auf den Punkt gebracht:
1. Das Selbstbestimmungsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Das SBGG, welches das Transsexuellengesetz ablösen soll, richtet sich nicht ausschließlich an Transsexuelle sondern explizit an jeden Bürger. Jeder soll künftig das Recht haben, sich einmal im Jahr einen der vier möglichen Personenstandseinträge auszusuchen: männlich, weiblich, divers oder gar kein Eintrag. Das heißt, der Gesetzgeber will den Geschlechtsbegriff neu definieren: „Eine Frau ist, wer sich zur Frau erklärt.“ Dazu müsste jedoch das Grundgesetz geändert werden (Art. 3 Abs. 3).
Darüber hinaus entsteht auch auf der praktischen Seite ein unabsehbar großes bürokratisches Chaos. Sämtliche Dokumente, Zeugnisse usw. müssten rückwirkend an den neuen Geschlechtseintrag angepasst werden – und womöglich nicht nur einmal. Die Belastung für Ämter und Behörden wäre immens.
2. Das Selbstbestimmungsgesetz verzichtet auf jeglichen Nachweis über die Ernsthaftigkeit
Das aktuell noch gültige Transsexuellengesetz folgt der Prämisse dem Personenstand „Eindeutigkeit und Dauerhaftigkeit zu verleihen“, um „beliebige Personenstandwechsel auszuschließen“. Das SBGG hingegen verzichtet auf jeglichen Nachweis der Ernsthaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Beständigkeit des Wunsches nach Änderung des Geschlechtseintrags. Das schafft kein Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes und untergräbt die Akzeptanz, die Transsexuelle bisher in unserer Gesellschaft haben.
3. Das Selbstbestimmungsgesetz schafft Frauenschutzräume ab
Jeder biologische Mann kann sich künftig rechtlich als Frau definieren und somit Zutritt in ausgewiesene Frauenräume verschaffen. Kommt es zu Konflikten, soll nun der Betreiber der Damensauna oder des Fitnessstudios im Einzelfall abwägen. Hier provoziert der Gesetzgeber juristische Auseinandersetzungen, wobei das Entscheidungsprinzip durch das SBGG bereits feststeht: Ob Umkleide, Dusche oder Toilette – das Selbstbestimmungsrecht Einzelner soll über dem Schutzbedürfnis Vieler stehen. So können etwa auch männliche Kriminelle, die sich zur Frau erklären, in Frauengefängnisse wechseln.
4. Das im Selbstbestimmungsgesetz enthaltene „Offenbarungsverbot“ ist ein Zwang zur Lüge
Jeder, der den alten Namen oder Geschlechtseintrag einer Trans-Person offenbart, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bedroht. Hier wird massiv das Grundrecht der Meinungsfreiheit beschnitten. Anders formuliert: Man wird per Gesetz zur Lüge gezwungen. Wer einfach nur feststellt, dass Herr XY, der sich per einfachem Sprechakt auf dem Amt nun als Frau XY ausweist, nach wie vor ein biologischer Mann ist, macht sich künftig strafbar. Das biologische Geschlecht soll vor dem Gesetz jegliche Relevanz verlieren.
5. Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Kinder und Jugendliche
Die amtliche Bestätigung des Wunschgeschlechts gefährdet Kinder, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern und auf medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung drängen.
Darum geht es:
In den vergangenen Jahren ist das Thema Transgender in den Medien, über Prominente, Influencer und Social Media zu einem Super-Thema geworden. Im Zuge dessen ist die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen. Kliniken, die „Geschlechtsumwandlungen“ anbieten, haben Wartelisten eingeführt, weil sie den Ansturm nicht mehr bewältigen konnten. Etwa 80 Prozent ihrer jungen Patienten sind Mädchen. Sie identifizieren sich selbst ohne ärztliche Diagnose als Transgender, fordern künstliches Testosteron und wollen sich die Brüste amputieren lassen. Erst während der Pubertät gelangen sie plötzlich zu der Überzeugung, dass ihnen bei der Geburt das „falsche Geschlecht zugewiesen“ wurde, wie es im Jargon der Trans-Szene heißt. Drei Viertel der Mädchen waren zuvor schon wegen Ängsten, Depressionen oder Essstörungen in psychiatrischer Behandlung. Ärzte sprechen von einem „Trans-Hype“ und von “Rapid Onset Gender Dysphoria” (ROGD), zu deutsch: plötzlich einsetzende Geschlechtsdysphorie.
Angesichts dieser Entwicklung ergeben sich folgende schwerwiegende Gründe, die gegen das SBGG sprechen:
Das Selbstbestimmungsgesetz kriminalisiert Therapeuten und Ärzte
Die amtliche Bestätigung der Selbstdiagnosen setzt Therapeuten vor vollendete Tatsachen und führt zu irreversiblen medizinischen Fehlentscheidungen. In der Praxis sieht das dann so aus:
Lea outet sich als „trans“ und will fortan Leo heißen. Das Standesamt bestätigt ihre Selbstdiagnose. Lea will nun ihre Geschlechtsumwandlung beginnen und stellt sich ihrem Arzt als Leo vor. Auch auf der Krankenkarte und dem Personalausweis steht Leo. Der Arzt hat den Verdacht, dass Leas neue Identität die ursächlichen psychischen Probleme nicht lösen wird und schlägt statt einer Testosteron- eine Psychotherapie vor. In diesem Augenblick macht er sich strafrechtlich angreifbar, da er Leas Gender-Identität infrage stellt.
Schon jetzt ist es für Therapeuten rechtlich heikel, den Teenagern, die mit der Selbstdiagnose „trans“ kommen, vorzuschlagen, ihre Situation erst einmal zu erkunden.
Wenn der Staat bald die Diagnose vorwegnimmt und das therapeutische Hinterfragen justiziabel sein soll, wird die bisher übliche psychologische Differenzialdiagnose obsolet. Das Selbstbestimmungsgesetz stellt das Arzt-Patienten-Verhältnis auf den Kopf und degradiert den Arzt im Falle der Transgender-Selbstdiagnose zum medizinischen Erfüllungsgehilfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz entrechtet Eltern
Die Selbstdiagnose „ich bin trans“ kommt unerwartet und oft in der Pubertät. Eltern fallen aus allen Wolken. Ein Riss geht durch die Familie. Plötzlich sitzt das Kind am längeren Hebel. Die Trans-Community leitet Kinder dazu an, ihre Eltern mit Schulverweigerung, Ritzen und Suiziddrohungen unter Druck zu setzen, dass sie den medizinischen Maßnahmen zuzustimmen.
Das Selbstbestimmungsgesetz verschärft diese Situation, denn der Gesetzgeber stellt sich offiziell auf die Seite der Kinder. Familiengerichte sollen im Konfliktfall den Willen der Kinder ab 14 Jahren durchsetzen und die soziale Transition bewilligen. Damit wäre das von der Verfassung garantierte Erziehungsrecht der Eltern abgeschafft. Nach ihrer Änderung des Geschlechtseintrags haben die Teenager dann alle juristische Handhabe, ihre Eltern unter Androhung von Strafe und Bußgeld zur Bestätigung ihrer neuen Identität und zum Gebrauch des neuen Vornamens zu zwingen. Einwände gegen die geplante Geschlechtsumwandlung sind dann kaum mehr möglich.
Der neue Ausweis erhöht den Druck, medizinische Tatsachen folgen zu lassen
Tausende Mädchen sagen von sich „ich bin trans!“ Ihr Wahrnehmungshorizont besteht aus einem Gleichaltrigenumfeld, das ihre Verwandlung anerkennt, bewundert und fördert. Gezielt stachelt die missionarisch agierende Trans-Lobby die jungen Opfer gegen ihre Eltern auf.
Der Gesetzgeber will nun dieses Spiel intensivieren, indem er den Mädchen einen Ausweis in die Hand drückt, der sie offiziell darin bestätigt, im „falschen Körper“ zu leben – kein „richtiges“ Mädchen zu sein. Sogar im Zeugnis muss dann der neue Name stehen. Jeder weiß Bescheid und macht mit. Nur der Körper ist immer noch „falsch“. Das Selbstbestimmungsgesetz erhöht den Druck, der sozialen Transition medizinische Maßnahmen folgen zu lassen.
Dieses Szenario ist bereits jetzt absehbar. Die Psychotherapeutin Renate Försterling warnt gegenüber der Emma: „Nach meinen Erfahrungen in meiner eigenen therapeutischen Praxis will praktisch jeder Jugendliche nach Vornamens- und Personenstandsänderung eine mezinische Geschlechtsangleichung – ohne die Folgen für die eigene noch unausgereifte Sexualität und die Irreversibilität im ganzen Ausmaß begreifen zu können.“ Försterling ist selbst Transfrau. Sie weiß wovon sie spricht. Ihr Fazit: „Das geplante Gesetz setzt bei Menschen zwischen 14 und 18 Jahren eine sexuelle Selbstbestimmtheit voraus, die die meisten in diesem Alter noch nicht haben.“
Mehr Informationen zum “Selbstbestimmungsgesetz” in unserem Positionspapier.