Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat vor wenigen Tagen geurteilt, jeder EU-Bürger habe ein Recht auf Ausweisdokumente, die seiner gelebten Geschlechtsidentität entsprächen. Die Richter argumentierten, wenn Vorname und Geschlechtseintrag im Ausweis nicht zum Aussehen der Person passten, könnte diese bei Identitätsprüfungen z.B. bei Grenzübertritten, Probleme bekommen und werde in ihrer freien Bewegung eingeschränkt.
Entsprechend müssten die EU-Mitgliedstaaten Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern und Ausweisen ermöglichen, auch wenn das ihr nationales Gesetz nicht vorsieht.
Das ist ein klarer Eingriff in die nationale Gesetzgebung.
Das Urteil kam zustande, weil ein bulgarischer Mann in seiner Heimat vor Gericht eine Änderung zur Frau in Geburtsurkunde und Ausweis gefordert hatte. Er hatte zuvor in Italien seinen Vornamen ändern lassen und mittels Hormonen eine medizinische Transition begonnen.
Gerichte in Bulgarien müssen EuGH jetzt folgen
Die bulgarischen Gerichte wiesen die Klage zurück, weil das biologische Geschlecht entscheidend sei. Die Klage ging vor den EuGH und dieser stülpte die Forderung des Klägers allen 27 Mitgliedsstaaten über. Jetzt müssen die bulgarischen Gerichte ihr Urteil überarbeiten.
Das Urteil ist eine Steilvorlage für LSBT-Aktivisten in anderen Staaten, wie z.B. in Ungarn oder der Slowakei, vor Gericht zu ziehen und ihre subjektiv erklärte Geschlechtsidentität zur neuen Norm zu erheben.
„Queerbeauftragte“ will SBGG nicht ändern
In Deutschland ist das gar nicht mehr nötig: Hier ist das Urteil Wasser auf die Mühlen der Verteidiger des Selbstbestimmungsgesetzes, das bis zum 31. Juli evaluiert werden soll. Die „Queerbeauftragte“ Sophie Koch (SPD) sagte, daß das Gesetz bestehen bleiben wird und beschimpfte Kritiker als „antisemitisch und queerfeindlich“.
Dabei hat erst kürzlich der Staat selbst das Gesetz ad absurdum geführt: Der Landkreis Saalekreis hat das Amtsgericht Halle eingeschaltet, um die Änderung des Geschlechtseintrags des Aktivisten Marla Svenja Liebich prüfen zu lassen.
Entscheidet jetzt doch der Staat?
Der Landkreis vermutet einen „Mißbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes“ [sic!]. Aus Marla Svenja könnte also wieder Sven werden. Das wäre der erste Fall, in dem eine Änderung des Geschlechtseintrags zwangsweise rückgängig gemacht würde. Damit würde am Ende doch wieder der Staat entscheiden und das zentrale Argument für das Selbstbestimmungsgesetz wäre vom Tisch.
Dieses absurde Gesetz muß rückgängig gemacht werden! Schließen Sie sich bitte über 33.000 Unterzeichnern unserer Petition an die Bundestagsabgeordneten der Union an und teilen Sie den Link überall im Netz.
