Das Selbstbestimmungsgesetz gilt nicht für jedermann. Ein Sexualstraftäter darf seine Haft als „Frau“ in einem Frauengefängnis absitzen. Einem politischen Provokateur bleibt das verwehrt.
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt nicht für jedermann. Ein Sexualstraftäter darf seine Haft als „Frau“ in einem Frauengefängnis absitzen. Einem politischen Provokateur bleibt das verwehrt.
Drei CDU-Justizministerinnen wollen das Selbstbestimmungsgesetz überarbeiten und vor Missbrauch schützen. In Wahrheit gehört es abgeschafft!
Ein Pädokrimineller, der sich als Frau definiert, erzielt mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes einen Erfolg vor Gericht. Die woke Identitätspolitik hebelt die Justiz aus.
Der Europäische Gerichtshof will allen EU-Staaten vorschreiben, die subjektive Geschlechtsidentität zur Norm für Ausweise zu erheben. Damit werden nationale Gesetze ausgehebelt.
Wir haben eine Petition an die CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten gestartet, damit sie sich für die Rücknahme des Selbstbestimmungsgesetzes einsetzen.
„Marla-Svenja“ Liebich kommt ins Frauengefängnis und hält die SBGG-Befürworter zum Narren. In der Union mehren sich die Stimmen der Kritiker des Gesetzes.