Offenbarungsverbot: Pädokrimineller droht Richter

„Marla-Svenja Liebich“ kennt inzwischen jeder. Die bärtige Neonazi-Dame ärgerte mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die Justiz und sorgte für so manchen Lacher. Da sie ihr Geschlecht nur zu „Provokationszwecken“ geändert haben soll, will man ihren Namen wieder in „Sven Liebich“ ändern und den Geschlechtseintrag auf „männlich“ zurücksetzen. Wird man Liebich, nachdem man sie nun in Tschechien gefasst hat, in ein Frauengefängnis stecken? Oder wird ihr das Recht auf Selbstbestimmung tatsächlich abgesprochen? Wir werden es gewiss erfahren.

Von Chihiro Mirjam Bella H. hat noch kaum jemand etwas gehört. Der 40-jährige Strafgefangene muss sich keine Gedanken darüber machen, dass das SBGG für ihn nicht gelten soll. Schließlich ist er kein Nazi, sondern ein Pädokrimineller. Über H., der ein biologischer Mann ist, hatte Bild Ende März im sächsischen Regionalteil berichtet. Er ist die realistische Alltagsvariante einer Marla-Svenja Liebich und er zeigt, wo mit dem SBGG die Reise noch hingeht:

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern muss Martin H., wie Chihiro Mirjam Bella H. bis vor Kurzem noch hieß, gut neun Jahre ins Gefängnis. Bereits während des Strafprozesses im Jahr 2024 sprach H. davon, sich als Frau zu definieren. Ein paar Monate nach Haftantritt erfolgte die Änderung des Geschlechtseintrags und Chihiro Mirjam Bella H. saß fortan in Einzelhaft im Männer-Gefängnis.

Ich gelte ab Geburt als weiblich“

Bei einer Routinedurchsuchung seiner Zelle beschimpfte H. den Justizbediensteten massiv und erhielt daraufhin eine geringfügige Geldstrafe. Indem H. die Geldstrafe nicht akzeptierte, sorgte er für eine erneute Gerichtsverhandlung, und konnte nun seine Trumpfkarte ausspielen:

Das Abtasten bei der Zellendurchsuchung durch einen Mann sei „ehrverletzend“ gewesen, beschwerte sich H.. Laut SBGG müsse er in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Bild gibt den Wortwechsel vor Gericht wie folgt wieder:

Die sagen, dass mein Geschlechtsteil Gefahren für die Frauen darstelle. Ich bin aber zeugungsunfähig.“ Vorsitzender Richter Andreas Feron (63) merkt an: „Es wäre nicht zumutbar, wenn Sie im Frauengefängnis in einer Frauendusche duschen.“ H. darauf empört: „Sie stellen mich bloß! Ich bin biologisch ein Mann. Das hat aber keine Rolle zu spielen.

H. spricht es klar aus: Es geht nicht um Identität, Gefühle oder Geschlechtsdysphorie, sondern einzig darum: Das Offensichtliche, nämlich dass H. ein biologischer Mann ist, wie er selbst sagt, habe dank SBGG keine Rolle mehr zu spielen. Dieses Kalkül hat drastische Auswirkungen vor Gericht:

Als der Richter aus dem Missbrauchsurteil das kriminelle Vorleben der Angeklagten vortrug, sprach H. von einem „Verwertungsverbot“ und verwies auf das neue Gesetz. H. zum Richter: „Sie haben meinen alten Namen und mein altes Geschlecht benannt. Das sieht ein Bußgeld vor, wenn Sie das machen.“ Der Richter: „Sie können doch Ihr Leben nicht ausblenden. Wie soll das funktionieren? 38 Jahre ausblenden? Sie sind ja nicht vom Himmel gefallen!“ H. pocht hingegen auf das Bundesgesetzblatt und sagt: „Ich gelte ab Geburt als weiblich.“

Satz für Satz detoniert hier eine Bombe: Ein Pädokrimineller droht einem Richter bei laufender Verhandlung mit einem Bußgeld. Der hilflose Beamte weiß nicht mehr, wie er reagieren soll und appelliert an die Einsicht eines Kinderschänders: „Sie können doch Ihr Leben nicht ausblenden. Wie soll das funktionieren?“ H. jedoch hat das SBGG genau studiert, vertritt sich selbst und führt das hohe Haus regelrecht vor: „Verwertungsverbot“, und: „Ich gelte ab Geburt als weiblich.“ 

Laut Bild soll sich die Verhandlung sechs Stunden in die Länge gezogen haben, während man diskutiert habe, wann eine Frau eine Frau sei. Das Ergebnis macht fassungslos: Die Gender-Ideologie hebelt die Rechtsprechung aus. Gegenüber Bild erklärt der Pflichtverteidiger die Situation: Der Fall sei juristisch klar, da der Begriff „Geschlecht“ juristisch und nicht biologisch definiert sei. „Frau muss Frau durchsuchen, daher Freispruch“, so der Anwalt. H. muss also die Geldstrafe wegen Beleidigung nicht zahlen.

Offenbarungsverbot verhindert Rechtsprechung

Der Staatsanwalt und das Gericht argumentierten, die Beleidigung sei trotzdem strafbar, weshalb der Richter die Berufung zurückwies. Natürlich geht es nicht um die paar hundert Euro Geldstrafe, wenn der Fall nun in die nächste Runde geht, sondern um die Schaffung eines Fahrplans, wie jeder männliche Strafgefangene künftig das SBGG für sich nutzen kann. H. kündigte bereits an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.

Die Endlosverhandlung, die die woke Identitätspolitik in den Gerichtssaal brachte, hat ratlose Juristen zurückgelassen. „Was uns mit diesem Gesetz vom Gesetzgeber vorgelegt worden ist, ist problematisch“, meinte der Pflichtverteidiger. Das Offenbarungsverbot blockiert den normalen Lauf der Dinge vor Gericht. Denn jeder, der den alten Namen oder Geschlechtseintrag einer Trans-Person offenbart, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bedroht. „Wie soll man mit dem Vorleben einer Person umgehen, wenn man dies nicht offenbaren darf?“, fragte der Verteidiger. Man muss kein Jurist sein, um auf die einzig vernünftige Antwort zu kommen: Das SBGG muss schleunigst wieder weg.