Am 31. Juli 2026 lief die Frist ab, die sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag selbst gesetzt hatten: Bis zu diesem Tag sollte das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) evaluiert sein. Genau an diesem Tag erschien die Antwort der Bundesregierung auf 75 Fragen der AfD-Fraktion zur LSBTQ-Politik und zum SBGG. Ein Ergebnis der versprochenen Evaluation enthält sie nicht, dafür ein eindeutiges Muster, das die Bundesregierung entlarvt.
Das Muster heißt „keine Erkenntnisse“
24 Mal lautet die Antwort im Kern, der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse vor. Suizidzahlen nach geschlechtsangleichenden Operationen: Keine Erkenntnisse. Fälle von Detransition: Keine Erkenntnisse. Inobhutnahmen im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie: Keine Erkenntnisse, weil der Erhebungsbogen der amtlichen Statistik nur nach dem Anlass der Maßnahme fragt. Sechs Fragen bündelt die Regierung zu einer einzigen Nichtantwort, sechs weitere zu einer zweiten. Zählt man die Varianten hinzu, etwa „erhebt keine eigenen Daten“ oder „lässt sich nicht auswerten“, bleiben über 40 der 75 Fragen ohne Sachantwort.
Beim Geld sind die Antworten zum Glück eindeutig, aber auch alles andere als erfreulich: Die Anfrage erkundigt sich danach, welche Vereine, Portale und Forschungsvorhaben zu den Themen trans, inter und queer der Bund seit 2020 mit welchen Summen, aus welchem Ministerium und über welchen Haushaltstitel gefördert hat. Die Regierung führt auf:
- 2,7 Millionen Euro für den Lambda Bundesverband von 2020 bis 2026, im Spitzenjahr 2022 allein 550.463,25 Euro
- 32,3 Millionen Euro von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für den Bereich „Geschlechtliche Vielfalt“ von 2021 bis 2025, davon 7,8 Millionen im Jahr 2025 für 69 Projekte
- 412.000 Euro für das „Regenbogenportal“ von 2022 bis 2024, Höchstwert 155.655,10 Euro im Jahr 2023
- 149.659,40 Euro vom Gesundheitsministerium für die Studie „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien.“ beim Verein Mosaik Deutschland
- 105.325,00 Euro, die die Universität zu Lübeck 2022 aus dem Projekt „DSD-Care“ an den Verein Intergeschlechtliche Menschen weiterleitete
- 103.594,70 Euro vom Innenministerium für das Projekt „Vielfalt vor Ort“ des Vereins Quarteera von 2022 bis 2024
- 72.436,54 Euro vom Auswärtigen Amt für Projekte des Weltverbands ILGA World im Jahr 2025
- 1.250,00 Euro aus dem „Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ für den Verein Bear City Roller Derby, Projekttitel: „trans* Personen gehören in den Sport und auch in Roller Derby“
Die Regierung bewertet nicht mehr selbst
Auffällig ist, was die Bundesregierung über die medizinische Seite sagt, nämlich nichts. Nach den Nebenwirkungen von Pubertätsblockern gefragt, nach den Erkenntnissen zu deren Langzeitfolgen und nach dem irreversiblen Verlust der Fruchtbarkeit und der sexuellen Erlebnisfähigkeit, antwortet sie dreimal mit derselben Formel: Sie nehme „keine eigenständige medizinisch-wissenschaftliche Bewertung vor“.
Die Auswertung der Studienlage überlässt sie der Leitlinienarbeit der Fachgesellschaften, deren Leitlinien wiederum „eine wichtige Grundlage für die Behandlungspraxis“ darstellten. Eigene Studien zur Frage, bei wie vielen Jugendlichen eine Geschlechtsdysphorie im weiteren Verlauf verschwindet, seien „derzeit nicht in Planung“. Die Entscheidung über geschlechtsangleichende Maßnahmen liege „im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes“, die Sorgeberechtigten sollen nur „gegebenenfalls“ einbezogen werden. Und die Prüfung der Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats zur Transidentität bei Kindern und Jugendlichen, veröffentlicht im Jahr 2020, „dauert noch an“.
Wie weit diese Bewertungsverweigerung trägt, zeigt Frage 54. Gefragt wurde, wie sich die GnRH-Analoga, die Sexualstraftätern zur chemischen Kastration verabreicht werden können, von den Pubertätsblockern unterscheiden. Die Regierung listet für beide Fälle dieselben sechs zugelassenen Wirkstoffe auf und fügt an, die Anwendungsgebiete könnten sich je nach Wirkstoff, Darreichungsform und Dosierung unterscheiden. Dieselbe Wirkstoffgruppe dient im einen Fall als Sanktion gegen Straftäter und im anderen als Behandlung von Vierzehnjährigen. Den Unterschied zu bewerten, lehnt die Bundesregierung ab. Im Klartext: Die Bundesregierung weiß, dass Kinder und Jugendliche Kastrationsmittel verabreicht bekommen, will sich dazu aber nicht weiter äußern.
Für Detrans-Betroffene gibt es kein Geld und keine Zahlen
Unter Nummer 11 wurde gefragt, ob der Bund für Detransitioner Beratung, Begleitung oder Versorgung fördert, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Antwort ist ein Nein mit einer bemerkenswerten Begründung. Die Bundesregierung fördere keine Angebote, die sich „ausschließlich“ an Personen richten, die eine Detransition erwägen. Für Fragen in diesem Zusammenhang könnten bestehende Fach- und Beratungsstellen kontaktiert werden, „so dass kein Bedarf“ für zusätzliche Angebote „erkannt werden kann“.
Weil es keine eigene Struktur für Detrans-Betroffene gibt, sollen sie sich an dieselben Stellen wenden, die den Weg in die Transition begleitet haben. Rein in die Trans-Falle geht also immer. Nur wer raus will, erhält kein eigenes Angebot. Wie viele Menschen davon betroffen sind, weiß die Regierung ohnehin nicht, denn nach der Zahl der Detransitionen gefragt, verweist sie auf ihre Sammelantwort: „Ohne Erkenntnisse“.
Auch über Kinder und Jugendliche weiß Berlin nichts
Der Koalitionsvertrag verspricht bei der Evaluation „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“. Genau dort ist die Antwort am dünnsten. Wie viele Kinder und Jugendliche gegengeschlechtliche Hormone erhalten, wie oft ein Familiengericht nach § 3 SBGG die fehlende Zustimmung der Eltern eines 14-Jährigen ersetzt hat oder ob Minderjährige diese Entscheidung ohne Unterstützung treffen, kann die Regierung nicht beantworten. Auf die Frage, ob ein 14-Jähriger die Tragweite überhaupt überblicken kann, folgt nur der Satz, den Ergebnissen der Evaluation solle nicht vorgegriffen werden.
Halten wir fest, was das bedeutet: Laut dem Gesetz kann ein Gericht in das Elternrecht eingreifen und die Zustimmung der Eltern ersetzen. Bei einem so schwerwiegenden Eingriff in das Elternrecht sollte die Regierung auch in der Lage sein, die damit verbundenen Herausforderungen zu erfassen und zu bewerten. Aber die Regierung erhebt nicht einmal die Zahlen, die sie dafür bräuchte.
Das Nichtwissen ist kein Zufall. Die Bundesregierung räumt ein, dass in der Krankenhausstatistik Eingriffe wie Brustamputationen und Gebärmutterentfernungen nicht von medizinisch begründeten Indikationen wie Brustkrebs zu trennen sind, und sieht „insoweit keinen Handlungsspielraum“. Zahlen zu geschlechtsangleichenden Operationen erhebt sie nicht selbst. Zu den Kosten, die der Versichertengemeinschaft durch Hormone, Operationen und lebenslange Behandlung entstehen, liegen ihr keine statistischen Angaben vor, und eine Erweiterung der amtlichen Statistiken „ist nicht vorgesehen“. Die Regierung weigert sich also, Voraussetzungen zu schaffen, um das Gesetz überhaupt bewerten zu können.
Die Regierung lässt die Frist verstreichen
Hinzu kommt, dass sich die CDU offensichtlich nicht einig ist, wie sie das Gesetz zu bewerten hat: Wie The Pioneer berichtet, sieht die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, auch bei Frauenräumen und im Sport. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) fordert einen rechtssicheren und begrenzten Prüfmechanismus für die Standesämter. Auslöser sind die beiden bekannten Haftfälle um „Marla-Svenja“ Liebich sowie einen Sexualstraftäter, in denen die JVA Chemnitz gegensätzlich entschied.
Das CDU-geführte Familienministerium, das diese Anfrage verantwortet, schreibt hingegen, die Gefahr einer zweckwidrigen Inanspruchnahme des SBGG sei „weiterhin als gering“ einzuschätzen. Es seien nur sehr wenige solcher Fälle bekannt geworden, und gerade diese zeigten, dass ausreichende rechtliche Mittel bereitstünden. Welche Haltung gilt jetzt für die CDU? Wie wird sie diesen Widerspruch auflösen?
Ein Prüfmechanismus für Straftäter bliebe ohnehin reine Kosmetik. Vor der Wahl versprach die Union: „Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab.“ Im Koalitionsvertrag wurde daraus die Zusage, bis zum 31. Juli 2026 zu evaluieren, mit einem Rechtsgutachten als Instrument. Die Frist ist nun verstrichen und ein Ergebnis liegt dem Bundestag nicht vor.
Dass die Bundesregierung kaum Daten über die Folgen des Gesetzes erhebt und auch die selbst gesetzte Frist für die Evaluation nicht einhalten kann, zeigt, dass sie mit diesem ideologischen Konstrukt völlig überfordert ist. Anstatt es jetzt noch durch vermeintliche Reparaturen weiter zu verkomplizieren, sollte sie das Gesetz endlich abschaffen.
Hinweis: Das Titelbild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz generiert und stellt keine reale Szene dar.
