Ungleich vor dem Gesetz

Für den Provokateur Sven Liebich, der sich selbst seit einiger Zeit „Marla Svenja Liebich“ nennt, soll das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) nicht länger gelten. Wie Bild berichtet, muss er seine Haftstrafe nun in einem sächsischen Männergefängnis absitzen. Zur gleichen Zeit darf in Thüringen ein verurteilter Sexualstraftäter, der sich plötzlich zur Frau erklärt, das SBGG nutzen, um sich von einem Männer- in ein Frauengefängnis verlegen zu lassen.

Die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz wird besonders eklatant, wenn man beide Fälle gegenüberstellt:

Liebich ist wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das SBGG soll für ihn nicht gelten, da er mit seiner Inszenierung einer weiblichen Identität lediglich die Justiz provozieren wolle. Als „Marla Svenja Liebich“ sorgte der meist als Rechtsextremist und Neo-Nazi titulierte Liebich tatsächlich bundesweit für Aufsehen.

Die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug“

Derzeit wird geprüft, ob Liebichs Geschlechtseintrag als Frau weiter Bestand haben soll. Wer die Verfasser des SBGG vorführt, bekommt also zu spüren, wer am längeren Hebel der Macht sitzt. Mit Blick auf andere Straftäter, die das SBGG als Ticket ins Frauengefängnis nutzen, sticht eine Begründung, warum Liebich nicht ins Frauengefängnis darf, besonders ins Auge: „In der Abwägung maßgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen“, heißt es bei Bild.

Das ist eine platte Lüge. Ginge es tatsächlich um die Sicherheit inhaftierter Frauen, dürfte ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann auf keinen Fall in den Strafvollzug mit lauter Frauen überstellt werden. Wie kürzlich laut der Thüringer Allgemeinen bekannt wurde, macht das SBGG aber exakt solche absurden Geschichten möglich. Der Straftäter, der dank geändertem Geschlechtseintrag nun als Frau angesprochen werden muss, sitzt sogar eine mehrjährige Haftstrafe ab. Es ist also naheliegend, dass er wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt wurde. Somit stellt er eine reale Gefahr für die inhaftierten Frauen und auch für die Wärterinnen dar.

Wo ein Wille, da ein Weg“

Die Politik signalisiert immerhin inzwischen leichte Irritation, allerdings nur halbherzig. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes“, meinte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) zu dem Fall. Am SBGG seien Nachbesserungen nötig. Das klingt nicht nach einer Kehrtwende und es wird dauern.

Wie schnell so etwas auch gehen kann, wenn nur der politische Wille da ist, zeigt der Umgang mit dem Aufschneider Liebich, dem kein einziges Gewaltdelikt zur Last gelegt wird. Nach seiner Auslieferung aus Tschechien kam Liebich zunächst ins Frauengefängnis Chemnitz. Da dies für Empörung sorgte, ging es für ihn weiter in eine Justizvollzugsanstalt für Männer – noch am selben Tag.

Die fatalen und hochgefährlichen Auswirkungen des SBGG dürfen nicht länger totgeschwiegen werden. Die Tickets für Sexualstraftäter ins Frauengefängnis machen inzwischen Schule (DFA berichtete). Das laue Ankündigen von juristischen Nachbesserungen des SBGGs in endlosen bürokratischen Mühlen ist das falsche politische Signal. Das SBGG muss sofort weg.

Anmerkung: Das Titelbild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und stellt keine reale Szene dar.

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